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Ein Satz des Verfassungsgerichts entlarvt die stümperhafte Ampel-Arbeit

· 06.07.2023 · 14:45:05 ··· ··· Thursday ·· 4 (4) FOCUS Online
#ampelkoalition #heizung #bundestag

Monatelang rang die Ampel um Regeln für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht das Heizungsgesetz gestoppt. Der Beschluss lässt tief blicken.

In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts steht: „Der Antragsgegner selbst räumt eine erhebliche Verdichtung der zeitlichen Abläufe und eine ‚nicht geringe Komplexität‘ des Beratungsgegenstandes ein.“ Demnach ist das Gebäudeenergiegesetz auch in den Augen der Regierenden ein kompliziertes Vorhaben. Mit „erheblicher Verdichtung der zeitlichen Abläufe“ ist wohl die Eile gemeint, in der das Gesetz ausgearbeitet und beschlossen werden sollte.
In der Pressemitteilung heißt es weiter im Wortlaut: „Soweit der Antragsgegner darauf abstellt, dass bei einer Absetzung der Lesungen von der Tagesordnung in dieser Sitzungswoche eine Verabschiedung durch den Bundesrat und damit ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst anlässlich der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates Ende September möglich sei, übergeht er, dass der Präsident des Bundesrats zu dessen Einberufung verpflichtet ist, wenn die Bundesregierung dies verlangt.“
Übrigens ist das Gebäudeenergiegesetz ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das bedeutet: Die Länderkammer kann es ohnehin nicht verhindern, höchstens hinauszögern oder verwässern. Für das Bundesverfassungsgericht ist am Ende klar: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten.“ Dazu müssten sie Informationen nicht nur „erlangen“, sondern auch verarbeiten können.


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