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Wusste die Mutter vom Mordplan? | Crimespot Doku

· 17.09.2023 · 18:00:45 ··· Sonntag ⭐ 0 🎬 0 📺 Crimespot Doku
In einem spektakulären Prozess um den Tod eines kleinen Jungen in Schwerin hat die Staatsanwaltschaft aufgrund der Geständnisse eine lebenslange Haft für einen 50-jährigen Vater gefordert. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch.

Trotz aller im Prozess offen gebliebenen Fragen hat die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel, dass ein Vater vor gut zehn Jahre in Schwerin aus niederen Beweggründen seinen kleinen Sohn ermordet hat. Nach ihrer Überzeugung hat der inzwischen 50 Jahre alte Konditor am 30. Januar 2013 in einem Wald bei Schwerin den Jungen erstickt. Das Kind war zwei Jahre, neun Monate und 15 Tage alt.

Der kleine lebhafte, möglicherweise manchmal eigenwillige Junge stand aus Sicht des angeblich gefühlsarmen Vaters, so die Vermutung der Ankläger, dem Umzug der kleinen Familie nach Spanien im Wege. Wegen dieser „unmenschlichen und im höchsten Maße verachtenswerten“ Tat beantragte der Staatsanwalt am Montag vor der zweiten Strafkammer des Schweriner Landgerichts lebenslange Haft für den Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft stützte seine Forderung auf die drei Geständnisse, die der Mann aus freien Stücken und ohne Druck abgelegt habe: Zunächst 2013 in einem Schriftstück an seine Frau, der Mutter des Kindes, sowie 2022 bei der Polizei und dann gegenüber einem Psychiater. Zwar gab er unterschiedliche Tatorte an – einmal einen Wald, einmal im Auto. Er konnte diesen Widerspruch laut Staatsanwalt aber plausibel erklären.

Der Prozess um den Tod eines kleinen Jungen aus Schwerin im Jahr 2013 wird jeden Verhandlungstag um eine Merkwürdigkeit reicher. Nun wurde ein Zeuge befragt, der offenbar nicht zu viel wissen wollte.
Möglicherweise entschloss sich der Konditor spontan kurz vor der Abreise nach Spanien, das Kind zu töten, die Mutter habe von dem Plan nichts gewusst. Allerdings habe sie unmittelbar danach und nicht erst nach Wochen – wie von ihr behauptet – davon erfahren, und dann auch den Ermittlern gegenüber mehrfach gelogen. An der Alleinschuld des Vaters ändert das aber laut Staatsanwaltschaft nichts. Er bedauerte, dass die Mutter im Prozess nicht aussagen wollte, obwohl sie viele offene Fragen hätte klären können.

Die Verteidiger indes säten Zweifel an der Echtheit jenes Schreibens, das der Vater im April 2013 für die Mutter verfasste und das sie als ihre „Lebensversicherung“ aufbewahrte. Es enthalte Details, die sich im Prozess als falsch erwiesen hätten, und Korrekturen und Einschübe, als ob ihm aufgetragen wurde, was er schreiben sollte. Falsch sei auch die Behauptung der Mutter, ihr Mann habe sie jahrelang mit dem Tode bedroht, falls sie ihn anzeigt, denn 2016 hätten beide zusammen mit dem zweiten Sohn gemeinsam Urlaub gemacht.

Es gebe viele kryptische Einträge im Handy der Mutter und merkwürdige Chat-Verläufe, es gebe keinen Tatzeitpunkt, keine Zeugen, keine Spuren und die Zweifel an den Aussagen des Angeklagten seien während des Prozesses gewachsen. Deshalb, so die Verteidiger, sei er freizusprechen.

Nach dem Tod des Kindes war die Familie nach Spanien abgereist. Den toten Jungen, den er im Wald gelassen hatte, holte der Vater drei Wochen später nach. Er baute für den Leichnam einen Sarg, der später jahrelang beim neuen Lebenspartner der Mutter auf dem Dachboden stand. Die Eltern des toten Jungen kehrten bereits 2013 nach Deutschland zurück und trennten sich. Erst 2020 zeigte Mutter ihren Mann an, der inzwischen in der Schweiz lebte. Es dauerte zwei Jahre, bis die Ermittler ihn darüber informierte. Als er einen entsprechenden Brief erhielt, fuhr er nach Schwerin und stellte sich. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

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Redaktion: Bastian Schlüter, Constantin Krüger, Christoph Schult
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www.dergerichtsreporter.de

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