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“Wir sind mehrere Arbeitnehmer_innen. Können wir eine Sammelklage einreichen?”

· 25.05.2023 · 09:45:01 ··· Donnerstag ⭐ 0 🎬 0 📺 Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Südwestkorso 1, 12161 Berlin

Telefon: 030 315 68 110
Fax: 030 315 68 112

E-Mail: kanzlei@ra-croset.de
Web: https://www.ra-croset.de/

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps

Mehr zum Thema:

https://www.ra-croset.de/wissensswertes/aufhebungsvertrag/
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/kuendigung-probezeit/
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“Wir sind mehrere Arbeitnehmer_innen. Können wir eine Sammelklage einreichen?”

👉 Ja und Nein

❌ Die juristische Antwort: Nein.

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.

Du kennst Sammelklagen wahrscheinlich aus den USA.

Dort können sich mehrere Arbeitnehmer_innen zusammenschließen und gemeinsam klagen.

Die Antwort, die Dir weiterhilft:

✅ Trotzdem macht es Sinn, wenn mehrere Menschen sich in einer ähnlichen Sache zusammenschließen und gemeinsam eine Kanzlei beauftragen.

𝗞𝗹𝗮𝘀𝘀𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗕𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹:

Massenkündigung: 3, 10, 20 oder 100 Leute werden gekündigt.

Eine Reihe von Personen entscheidet sich, gegen diese Kündigung vorzugehen. Gemeinsam!

👉 Das macht auch Sinn.

☝ Kündigungen sind meistens unwirksam oder zumindest zweifelhaft.

Beauftragen jetzt mehrere Personen die gleiche Kanzlei, sind das aus juristischer Sicht lauter Einzelmandate.

𝗔𝗕𝗘𝗥:

Die Kanzlei tritt gegenüber dem Arbeitgeber einheitlich auf!

In der Praxis: Wenn ich den Anwalt der Gegenseite wegen einer Sache anrufe, sprechen wir im Zweifel gleich über alle Sachen.

Und ihm ist klar:

👉 Meine Forderung hat mehr Gewicht, weil ich eine größere Anzahl von Mandanten vertrete!

🔥 Das macht den Streit für den Gegner gefährlicher! Und die Einigung attraktiver!

Es wird zwar die einzelne Kündigung für den Arbeitgeber teurer.

Sprich: Für meine Mandanten_Innen besser.

Aber der Gegner weiß auch: Wenn er sich einmal mit mir einigt, kann er davon ausgehen, dass er mich auch in den anderen Fällen los ist.

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴:

⚔ In der Gruppe bildet ihr die stärkere Phalanx. Gemeinsam holen wir mehr raus!

Es sollten nicht viele Anwält_innen einzeln in der Sache “rumstochern”.

☝ Sondern, es braucht eine große Kanzlei mit mehreren Fachanwälten_innen.

Warum?

👉 Aufgrund der großen Anzahl von parallelen Mandaten, verlangt es extreme Kapazitäten, um das Ganze zu stemmen!

𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁:

Gibt es nun Sammelklagen im Arbeitsrecht?

❌ Juristisch prozessual: Nein.

✅ Praktisch: Ja. Gemeinsam mehr Druck machen, mehr bekommen.

Und wie ist das mit den Kosten? Wird es billiger, wenn man sich zusammenschließt?

Ja und Nein.

Die Kosten bleiben für jeden einzelnen Mandanten gleich!

𝗔𝗕𝗘𝗥:

👉 Trotzdem bekommt Ihr letztendlich als Gruppe mehr für Euer Geld.

Eine Fachanwaltskanzlei kann sich viel intensiver mit der Sache auseinandersetzen.

Das heißt sie kann viel mehr Zeit in die Mandatsgruppe investieren und selbst auf abgelegene Nebenthemen eingehen, um kleine Verbesserungen zu erzielen!

Kurz: Mehr Mandanten = Mehr Gebühren = Mehr Zeit für EUREN Fall = höhere Abfindung!

Du hast gemeinsam mit mehreren anderen Leuten eine Kündigung bekommen? Oder die Firma streicht allen den Bonus?

📞 Dann ruft gerne bei mir an!

Ich gebe Euch eine sehr konkrete Ersteinschätzung zu Eurer “Sammelklage” (die keine ist, aber trotzdem funktioniert):

Wie stehen die Chancen? Macht es Sinn? Was könnt Ihr dabei rausholen?

🤝 Und diese erste Einschätzung ist immer kostenfrei. Versprochen.


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