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6 Fehler in der Bewerbungsphase !

· 26.03.2023 · 00:52:22 ··· Sonntag ⭐ 0 🎬 0 📺 Rechtsanwälte und Fachanwälte Wulf & Collegen
Bewerbungsphase


In Deutschland gibt es bestimmte rechtliche Vorgaben, die bei Bewerbungen und in der Bewerbungsphase zu beachten sind. Hier sind einige wichtige Punkte:

1.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Bewerberinnen und Bewerber dürfen also nicht aufgrund dieser Merkmale benachteiligt werden.

Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen: Stellenausschreibungen sollten diskriminierungsfrei formuliert werden. Das bedeutet, dass keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die eine bestimmte Gruppe von Bewerbern benachteiligen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass das Anforderungsprofil nicht geschlechts- oder altersspezifisch formuliert wird.

2.
Datenschutz: Bewerberdaten müssen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Das bedeutet, dass die Daten nur für den Bewerbungsprozess verwendet werden dürfen und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden müssen, sofern keine Einwilligung des Bewerbers zur weiteren Verwendung vorliegt.

3.
Arbeitszeugnisse: Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Bewerber können dieses Arbeitszeugnis dem neuen Arbeitgeber vorlegen. Die Inhalte des Arbeitszeugnisses müssen sich an bestimmte rechtliche Vorgaben halten, um eine objektive Bewertung des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

4.
Bewerbungsfrist: Arbeitgeber müssen eine angemessene Bewerbungsfrist setzen. Die Frist sollte so bemessen sein, dass sich möglichst viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber bewerben können. Eine zu kurze Frist kann eine Diskriminierung darstellen, da Bewerberinnen und Bewerber mit bestimmten familiären oder persönlichen Verpflichtungen möglicherweise benachteiligt werden.

5.
Probearbeiten: Häufig mangelt es hier an klaren Vereinbarungen und Regelungen, die Rechtsfragen aufwerfen, ob schon ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ist oder Vergütung zu zahlen ist.

6.
Einbindung einer vorhandenen Mitarbeitervertretung, z.B. Betriebsrat in den Bewerbungsprozess ist zu beachten. Hier ist beispielhaft der BetrVG zu beachten.

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Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal.

Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH.

Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.

Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.

Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.

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