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Hinweisgeberschutzgesetz kommt doch noch nicht?! Wieso Unternehmen handeln sollten!

· 19.02.2023 · 23:54:50 ··· Sonntag ⭐ 0 🎬 0 📺 Rechtsanwälte und Fachanwälte Wulf & Collegen
Hinweisgeberschutzgesetz kommt doch noch nicht!

Am 10.02.2023 stand das Hinweisgeberschutzgesetz zur Abstimmung im Bundesrat an. Die CDU geführten Bundesländer haben ihre Zustimmung verweigert.

Das Gesetz soll Mitarbeitende in Unternehmen und Behörden schützen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld aufdecken. Im Detail höre gern in die Folge vom 08.01.2023 rein.

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Mit welcher Begründung wurde die Zustimmung verweigert?

Der CDU gehen die deutschen Umsetzungsvorschläge der Ampel seit jeher zu weit. Sie bemerkt zu viel Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen, schärfere Regelungen als es die zugrundeliegende EU-Richtlinie erfordere.

Damit liegt die CDU auch nicht ganz falsch. Die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen hätten, so meine Beratungspraxis, in der aktuellen Zeit kein Kraft und Ressourcen für die Umsetzung.

Größere und konzernstrukturierte Unternehmen haben in ihren internen Regeln und Compliance den europäischen Vorgaben Rechnung getragen, da diese über die Grenzen Deutschlands und der EU hinaus ihre Leistungen erbringen.

Gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie enthalten diese Gesetze eine Verpflichtung für alle Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, ein internes Melde- beziehungsweise Hinweisgebersystem einzurichten.

Unternehmen die ausschließlich in Deutschland mit ihren Mitarbeitern erbringen sind kleinere und mittlere mittelständische Unternehmen. Diese bleiben vorerst von den europäischen Vorgaben mangels Transformation verschont.

Ich empfehle den Unternehmen, wenn diese wachsen wollen und am europäischen Markt teilhaben wollen, die europäischen Maßstäbe als Mindestmaß umzusetzen. Die Zeitfenster, die das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehen hätte, sind nicht mehr aktuell. Das ist kein Grund die europäischen Vorgaben vollständig zu vernachlässigen.

Die EU-Kommission hat Deutschland am 10.02.2023, mit dem Scheitern des Gesetzentwurf vor der Bundesrat, verklagt. Hintergrund ist die Nichtumsetzung der europäischen Vorgaben seit Dezember 2021.

Mit der Klage, die auch gegen 7 weitere EU-Länder erhoben wurde, kann die EU bei Obsiegen nicht die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den sog. Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Es kann lediglich ein Zwangsgeld gegen Deutschland festsetzen lassen, welches Deutschland zur Umsetzung zwingen soll.

Die Bundesregierung versucht durch einen juristischen Trick das Gesetz nunmehr ohne erneute Abstimmung und Beteiligung des Bundesrates und der CDU geführten Länder umzusetzen. Dazu will es die Teile des Gesetzes reduzieren, die eine Beteiligung des Bundesrates notwendig machen. Die Konsequenz wäre ein abgespecktes Gesetz.

Nach neuesten Informationen und den Niederlagen der FDP bei den Länderwahlen regt sich jedoch Widerstand in der Regierung und die notwendigen Mehrheiten zur Realisierung des Gesetzes über diesen Weg scheinen in der Ampel zu fehlen.

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Die Unternehmen, die sich mit den europäischen Vorgaben zum Hinweisgeberschutzgesetz noch nicht auseinandergesetzt haben, sollten dies tun. Nur weil Überschriften in den Medien lauten "Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert" bedeutet dies nicht, dass es dennoch bald für die Unternehmen auch in Deutschland gilt.

Wer sich dann in Eile an der Umsetzung in seinem Unternehmen versucht, macht schneller Fehler, die viel Geld kosten können.

Bei Fragen zu der Umsetzung als auch anderen arbeitsrechtlichen Fragen kannst du dich gern unter der Mailadresse

info@kanzlei-wulf.de

oder per Telefon unter

039312527222

melden.

Schau auch gern zu weiteren Informationen auf unseren Blog unter

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