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BGH-Urteil: Gebührenklausel in Riester-Verträgen gekippt

· 22.11.2023 · 10:52:23 ··· ··· Wednesday ·· 3 (3) phoenix
Jahrelang haben Kunden einbezahlt, doch kurz bevor sie ihre Riester-Rente bekommen, will die Bank 750 EURO Zusatzgebühr von ihnen. So etwas kann passieren auf der Grundlage von Klauseln im Riester-Vertrag. Solche Überraschungen sind aber nicht zulässig, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute. Im Vertrag muss ausdrücklich stehen, wie viele Kosten auf den Verbraucher zukommen können. Damit sorgt der BGH für Klarheit bei den Riester-Verträgen. Dabei sparen die Verbraucher sparen über die Jahre Geld an und beziehen daraus später meist Rente. Die Banken holen dafür bei Rentenversicherungen Angebote ein. Bisher ließen die Banken es sich in den Verträgen offen, für diese Leistung später Extra-Kosten zu verlangen. Die Höhe der Gebühren bezifferten sie nicht. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der BGH gab ihr heute Recht. Die Klauseln sind zu schwammig. Kunden müssen nun nicht mehr befürchten, unerwartete Gebühren im Alter zu bezahlen.

Aktenzeichen: XI ZR 290/22


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