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BGH-Urteil zu Kostenverteilung bei Eigentümergemeinschaften am 22.03.2024

· 22.03.2024 · 15:12:49 ··· ··· Friday ·· 5 (5) phoenix
BGH: Wohnungseigentümer – wer muss wofür zahlen?

Ein Urteil, das sehr viele Wohnungseigentümer betreffen könnte. Jetzt ist für eine große Zahl von Streitfällen klargestellt, wer für welche Kosten aufkommen muss: Wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht, muss nach einem entsprechenden Eigentümerbeschluss nur derjenige zahlen, der etwas von einer Maßnahme hat. Geklagt hatte ein Mann, der neben seiner Eigentumswohnung in der Garage der Anlage auch noch vier Doppelparkplätze besaß. Die Hebeanlage in der Garage war kaputt und musste repariert werden. Ursprünglich war mal vorgesehen, dass alle Eigentümer der Wohnanlage für solche Kosten aufkommen müssen, selbst die, die keinen Parkplatz besitzen. Aber 2021 beschloss die Eigentümerversammlung mit einer Mehrheit, dass nur diejenigen, die einen Parkplatz haben, die Reparatur der Hebeanlage bezahlen müssen. Der Kläger war dagegen, denn für ihn hieß das: Die Sache wird teurer. Weil er von der Mehrheit überstimmt worden war, zog er vor Gericht. Aber der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat entschieden: Seit einer Gesetzesänderung ist so etwas möglich. Das entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn nur diejenigen mit den Kosten belastet werden, die auch einen Nutzen aus der Sache ziehen.
Aktenzeichen: V ZR 81/23 und V ZR 87/23


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