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💥 Julian Reichelt: Millionen-Klage vor dem ArbG Berlin!

· 25.04.2023 · 16:20:56 ··· ··· Tuesday ·· 2 (2) Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
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Mehr zum Thema:

https://www.ra-croset.de/wissensswertes/aufhebungsvertrag/
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/kuendigung-probezeit/

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💥 Julian Reichelt: Millionen-Klage vor dem ArbG Berlin!

Damit Du heute qualifiziert mitreden kannst:

1️⃣ Das ist bekannt, die Fakten:

Julian Reichelt schied bei Axel Springer im Herbst 2021 mit einem Abwicklungsvertrag (AbwV) aus. Nun klagt Springer beim ArbG Berlin auf

❌ Rückzahlung der Abfindung in Millionenhöhe
❌Vertragsstrafen in unbekannter Höhe.

2️⃣ Abwicklungsvertrag: Was ist das?

Eigentlich das gleiche wie ein Aufhebungsvertrag. Nur, dass vorher eine Kündigung ausgesprochen wurde. Die Parteien regeln im Vertrag, welche *Rechtsfolgen* diese Kündigung hat.

3️⃣ Abwicklungsvertrag: Was steht drin?

✔ Ende: Wann endet der Arbeitsvertrag, wieviel Gehalt wird bis dahin gezahlt. Bei JR wurde wohl eine ordentliche Beendigung vereinbart.
✔ Abfindung! JR erhielt das, was die Medien eine „Millionenabfindung“ nennen.
✔ Herausgabe und Löschung von Daten, Kennwörtern
✔ Unterlassungsklausel: Keine Abwerbung ehemaliger Mitarbeiter!
✔ Verschwiegenheitsklausel: „What happens in Vegas, stays in Vegas“

4️⃣ Vertragsstrafen?? Ja klar, Pflichtverletzer!

Pacta sunt servanda. Damit jede*r sich auch an das vertraglich vereinbarte hält, werden in AbwV dieser Größenordnung umfangreiche Vertragsstrafen vereinbart. Jede einzelne Pflichtverletzung kostet Geld. Ja, JEDE: "Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs". Das kann teuer werden für Pflichtverletzer*innen.

5️⃣ Rückzahlung der Abfindung: Wieso das?

Spannend! Grundsatz: Auch wenn Arbeitnehmer_innen ihre Verpflichtungen aus einem AbwV verletzen, müssen sie die Abfindung nicht zurückzahlen. Es gibt nur 2 Ausnahmen: Vereinbarung und Anfechtung.

❌ Theoretisch könnte in einem AbwV vereinbart werden, dass bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen die Abfindung zurückzuzahlen ist. Hier unwahrscheinlich.

✔ Anfechtung! Hätte nämlich JR den Springer-Konzern bei Abschluss der AbwV *arglistig getäuscht*, könnte dieser die Vereinbarung anfechten

Rechtsfolge: AbwV unwirksam, Abfindung zurückzuzahlen!

Dazu passt, dass Springer eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt hat, also eine Täuschung behauptet. 🔥 Risiko! 🔥

6️⃣ Strafanzeige: Täuschung worüber?

Man darf gespannt sein! Eine Täuschung gemäß § 263 StGB läge z.B. vor, wenn Springer belegen könnte, dass JR *von Anfang an vorhatte*, die Vereinbarung nicht einzuhalten.

Legal Tribune Online (LTO) schrieb, JR „stehe demnach im Verdacht, interne Dokumente an sich genommen und diese Dritten zur Einsichtnahme vorgelegt zu haben“. Mit etwas Fantasie und Erfahrung lässt sich daraus eine Täuschungshandlung erahnen. Näheres wird sicher bald geleakt.

7️⃣ Der Prozess: Wer gewinnt beim ArbG? Meine Einschätzung:

💥Springer scheint sich seiner Sache sehr sicher sein!
💥Eine Strafanzeige birgt ein hohes Risiko für die Reputation des Verlages.
💥Die Vorwürfe wiegen schwer. Springer wäre im Falle des Unterliegens schwer beschädigt.
💥Sollte Springer tatsächlich gute Beweise für Pflichtvereletzungen haben, wird es für JR vor dem ArbG eng.

Ich berichte dann vom Gütetermin.


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