DAvideo
alle Bilder sehen ;)
Designed by: Hinx3
OSWD 2004

Valid HTML 4.01!

SELECT * FROM DAFc WHERE DAFc="UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ"

Generalstreik hat Konsequenzen!

· 08.01.2024 · 01:12:08 ··· Montag ⭐ 0 🎬 0 📺 Rechtsanwälte und Fachanwälte Wulf & Collegen
Aktuell wird in Deutschland zu einem so genannten Generalstreik ab dem 8.1.2024 aufgerufen. Im Zuge dieses Generalstreiks werden alle Parteien in Deutschland sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und die Bürger Deutschlands aufgerufen, das öffentliche Leben lahm zu legen.

Der Aufruf wurde ursprünglich organisiert durch den Bauernverband, im Ergebnis der Änderungen des Gesetzgebers zur Versteuerung des Diesels, der für die landwirtschaftlichen Geräte benötigt wird als auch einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung der landwirtschaftlichen Maschinen, welche im Straßenverkehr geführt werden könnten.

Dem schlossen sich weitere Parteien des gesellschaftlichen Lebens als auch mittelständische Interessenvertretungen an. In den sozialen Netzen wird auch durch private Organisationen und Privatpersonen zu einem solchen Generalstreik aufgerufen.

In den Kommentaren zu diesen Beiträgen kann sehr häufig gelesen werden, dass sich die Arbeitnehmer an diesen Streiks, oder besser gesagt Demonstrationen, beteiligen wollen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich viele interessante Rechtsfragen. Insbesondere im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Beantwortung dieser Fragen und sich daraus ergebenden rechtliche Konsequenzen weitreichende Folgen. Zum Beispiel:

1. Darf der Mitarbeiter in der Arbeitszeit der Arbeit eigenmächtig fern bleiben und an den Demonstrationen teilnehmen?

2. Was ist, wenn der Mitarbeiter wegen der Demonstrationen nicht zur Arbeit kommt bzw. zu spät erscheint?

3. Wie verhält es sich, wenn sich der Arbeitgeber an den Demonstrationen teilnimmt. Kann er den Mitarbeiter verpflichten zum Mitmachen?

4. Kann der Arbeitgeber, wenn er die Demonstrationen ablehnt, die Teilnahme verbieten?

5. Kann der Arbeitnehmer Urlaub fordern bzw. der Arbeitgeber Urlaub abziehen?

6. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf unbezahlte Freistellung?

Grundsätzlich ist der Streik zur Durchsetzung politischer Ziele (insbesondere wenn er gegen gesetzgebende Körperschaften gerichtet ist) nach der herrschenden rechtlichen Meinung unzulässig. Eine Zulässigkeit wird nur dann gesehen, wenn die verfassungsmäßige Ordnung bedroht wäre. Dies ergibt sich aus Art. 20 V Grundgesetz. Danach ist ein Generalstreik nur gerechtfertigt, wenn die verfassungsmäßig berufenden Organe die öffentliche Ordnung, bei Gefährdung durch Dritte, nicht aufrecht erhalten oder wiederherstellen können oder sich die verfassungsmäßig berufenden Organe selbst von der grundsätzlichen Ordnung abwenden.
Diese Auffassung bedeutet, dass wilde Streiks nicht zulässig sind und das erst Recht nicht, wenn sie sich gegen die Staatsgewalt selber wenden. Der Hintergrund ist klar. Er dient der Sicherung der staatlichen Ordnung.

Was aber wenn die gewählten staatlichen Vertreter nicht den Willen der Bürger vertreten, die diese Politiker in der demokratischen Mehrheit gewählt haben?
Wenn sie gegen den Willen dieser Wähler reagieren?
Wenn sie Maßnahmen beschließen, wie die Abschaltung der Atomkraftwerke, obwohl 3/4 der Bürger dagegen sind?

Dann müssen die Bürger durch Demonstrationen ihrer Meinung Gehör verschaffen. Das Recht der freien Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht sind gleichfalls im Grundgesetz im Art. 5 und Art.8 geschützt.
Die Rechtsfolgen rechtswidriger Streiks sind die, dass die Streikenden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können und zugleich sich Schadensersatzansprüchen aussetzen.
In Europa sind lediglich in Deutschland, Dänemark, solche politischen Streiks unzulässig.

Daraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen im Zivil- und im Arbeitsrecht.

Wann und ob der § 616 BGB dem Mitarbeiter einen Ausweg bietet, werde ich in der nächsten Folge erörtern. Bis dahin solltest du in deinem Arbeitsvertrag mal schauen, ob der § 616 BGB abbedungen wurde.
Wieso und welche Konsequenzen das hat, hörst du in der nächsten Podcastfolge deines arbeitsrechtlichen Podcast "Einfach Recht" Antworten auf Fragen des Arbeitsrecht.

Bei Fragen oder wenn du das ganze Nachlesen möchtest, dann wende dich an mein Team der Rechtsanwälte Wulf & Collegen. Diese erreichst du unter

info@kanzlei-wulf.de

oder

www.kanzlei-wulf.de

Folge uns auch bei YouTube, Tiktok und den anderen sozialen Medien und diskutiere mit uns.

Abonniere diesen Podcast und bewerte diese Folge gerne, damit du auch das nächste mal dabei bist, wenn es heißt

Herzlich Willkommen zu meinem Podcast Einfach Recht.

Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator.

#generalstreik #demonstration #einfachrecht #rechtsanwalt #arbeitsrecht #kanzleiwulf #gg

· 08.01.2024 · 01:12:08 ··· Montag
U
U
L
L
T
* 1704672728
* 1704672728
X 0
Y 0
P 0

C 83717
B 5
V 43
* · 25.11.2022 · 00:00:00 ···
2 · 21.05.2023 · 19:14:11 ···
L · 01.01.1970 · 01:00:00 ···
C · 20.05.2024 · 12:20:50 ···
💘 🖱️
* · 01.01.1970 · 01:00:00 ···
* · 01.01.1970 · 01:00:00 ···

· 01.01.1970 · 01:00:00 ···
0**##
🧠 📺

*** · 01.01.1970 · 01:00:00 ··· ::
*2* · 01.01.1970 · 01:00:00 ··· ::
*L* · 01.01.1970 · 01:00:00 ··· ::
*C* · 01.01.1970 · 01:00:00 ··· ::

********