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Das Teilhabechancengesetz in der alltäglichen Praxis der Jobcenter - Dr. Kathrin Englert

· 09.12.2022 · 11:39:52 ··· Freitag ⭐ 0 🎬 0 📺 IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
Im Video-Statement berichtet IAB-Wissenschaftlerin Kathrin Englert von den positiven Erfahrungen der Jobcenter mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. In ihrer Forschung kam sie zu dem überraschenden Ergebnis, dass selbst für diese arbeitsmarktferne Zielgruppe die Integration in den Arbeitsmarkt ein zentraler Bezugspunkt ist. Daraus zieht sie Rückschlüsse für die weitere Ausgestaltung des Bürgergeldes.

Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken – das ist Ziel des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes. Im Zentrum stehen eine intensive Beratung und individuelle Betreuung der Geförderten sowie umfangreiche Lohnkostenzuschüsse für deren Arbeitgeber. Das IAB hat parallel zur Einführung des Teilhabechancengesetzes mit der begleitenden Evaluation beider Instrumente begonnen. Im Fokus stehen die Umsetzung der Instrumente durch die Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkung auf Beschäftigungsfähigkeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration.

Ausführliche Informationen über die Forschungsergebnisse des IAB zur Implementation des Teilhabechancengesetzes finden Sie hier:
Zwischenbericht „Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II“: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=11303922
IAB-Forum-Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“: https://www.iab-forum.de/category/serien/teilhabechancengesetz/

Hintergrundinformationen zum „Teilhabechancengesetz“
Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Sozialgesetzbuch, SGB II) im Jahr 2005 wird in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert, wie Leistungsberechtigte, die fak-tisch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, im Rahmen der Grundsicherung adäquat unterstützt werden können. Im Grunde ebenso lange und keineswegs weniger kontrovers wird in diesem Zusammenhang auch über Sinn und Zweck eines Sozialen Arbeitsmarktes debattiert. Dessen Kernidee ist schnell umrissen: Dort, wo mit Beratung, Vermittlung und anderweitigen Fördermaß-nahmen keine nennenswerten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration erzielt werden können, soll den Leistungsberechtigten der Zugang zur Erwerbsarbeit und den darüber vermittelten sozialen Teilhabemöglichkeiten mit Hilfe einer öffentlich geförderten Beschäftigung ermöglicht werden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, einen solchen Ansatz im SGB II zu verankern. Bislang konnte sich jedoch keiner davon dauerhaft etablieren. Mit dem Teilhabechancengesetz hatte die Große Koalition einen weiteren Anlauf unternommen und zum Jahresbeginn 2019 zwei neue Instrumente geschaffen, die jeweils hohe Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber vorsehen, die Langzeitarbeitslose beziehungsweise sehr arbeitsmarktferne Personen einstellen. Neben der Förderung der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II), die sich an den im SGB III existierenden Eingliederungszuschuss anlehnt, handelt es sich um das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II), das in seiner Grundausrichtung der Idee eines Sozialen Arbeitsmarktes sehr nahekommt. Ursprünglich zunächst bis Ende 2024 angelegt und durch eine Begleitforschung flankiert, strebt die neue Bundesregierung nun eine vorzeitige Entfristung des Instruments an.

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