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Elternzeit endet: Was Arbeitgeber*innen beachten müssen!

· 19.05.2023 · 11:45:00 ··· Freitag ⭐ 0 🎬 0 📺 Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Südwestkorso 1, 12161 Berlin

Telefon: 030 315 68 110
Fax: 030 315 68 112

E-Mail: kanzlei@ra-croset.de
Web: https://www.ra-croset.de/

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps

Mehr zum Thema:

https://www.ra-croset.de/wissensswertes/aufhebungsvertrag/
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/kuendigung-probezeit/
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Arbeitgeber kennen DAS: In den nächsten 3 Monaten kommt jemand aus der Elternzeit zurück…

…aber die Stelle existiert nicht mehr.

ODER

…die Vertretung macht den Job so gut, dass sie dort bleiben soll.

👉 Heißt unterm Strich: Die Stelle ist nicht mehr da!

Was müsst Ihr Rückkehrer*innen anbieten?

✅ Eine vertragsgemäße Stelle.

Hat die Person Anspruch auf genau den gleichen Arbeitsplatz?

❌ Nein.

Sie sollte so behandelt werden, wie es im Arbeitsvertrag steht. Daher ist immer auch eine Versetzung auf eine andere Stelle möglich.

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴:

☝ Arbeitnehmer*innen haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Stelle, sondern auf einen vertragsgemäßen Arbeitsplatz!

Schaut also, ob Ihr eine andere Stelle für die Person habt!

Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin will nicht an die neue Stelle?

Dann redet gegebenenfalls über eine Trennung!

𝗠𝗼𝗲𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝟮:

Vielleicht stellt Ihr 3 Monate vor Ende der Elternzeit fest, dass es nicht mehr passt.

Ihr habt keine adäquate Stelle mehr.

Es kann auch nur schwer eine geschaffen werden.

❌ Kündigen geht aber natürlich nicht.

👉 Mitten in der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.

✅ Ihr könntet nur warten, bis die Elternzeit abgelaufen ist.

Und am ersten Tag nach der Elternzeit überreicht Ihr statt eines Willkommensgrußes die Kündigung.

Eine äußerst schmerzhafte Situation.

Euch droht dann aber vermutlich eine 𝗞𝗹𝗮𝗴𝗲.

☝ Ihr müsstet mit einer gewissen Abfindung rechnen.

Diese wäre typischerweise relativ hoch.

✅ Gleichzeitig habt Ihr auch die Möglichkeit, das Ganze proaktiv anzugehen.

👉 Das machen sehr viele Unternehmen tatsächlich so.

Sie teilen der Person schon einige Monate vor Ende der Elternzeit mit, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden werden.

Typischerweise kommt dann das Angebot eines 𝗔𝘂𝗳𝗵𝗲𝗯𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝗲𝘀.

Natürlich ist das für den Betroffenen, die Betroffene nicht besonders attraktiv.

👉 Das würde nämlich automatisch eine Sperre von der Agentur für Arbeit bedeuten.

Trotzdem ist es eine Möglichkeit, in die Gespräche einzusteigen.

Warum?

Viele haben sich in der Elternzeit gedanklich schon vom Unternehmen verabschiedet.

Sie sind dann an einem Aufhebungsvertrag interessiert.

👉 Lehnt die betroffene Person den Vertrag ab, ist sie zumindest nach Ende der Elternzeit schon emotional vorbereitet.

Die Person hat vielleicht schon einen Anwalt ausgesucht.

☝ Dann gilt es eine für alle Seiten vernünftige und vor allem 𝗳𝗮𝗶𝗿𝗲 Lösung zu finden!

Diese Situation ist für alle Beteiligten sehr unangenehm. Gut zu wissen, dass die Situation nicht “neu” ist. Viele unserer Mandanten sind immer wieder in genau dieser Lage.

In Deinem Unternehmen steht die Rückkehr einer Person aus der Elternzeit an? Liegt Dir das Ganze schwer im Magen?

📞 Ruf mich gerne kurz an!

Dann besprechen wir,

▶ was Deine rechtliche Lage ist,
▶ was Du veranlassen kannst
▶ und wie wir gemeinsam dafür sorgen können,

dass dieser Austritt aus dem Unternehmen nach Deiner Vorstellung verläuft.

#Arbeitsrecht #Elternzeit #Arbeitgeber


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