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BGH-Urteil: Keine Entschädigung für entgangene Einnahmen von Musiker:innen während Corona-Pandemie

· 03.08.2023 · 14:29:22 ··· ··· Thursday ·· 4 (4) phoenix
Kompletter Stillstand des öffentlichen Lebens – diese Erfahrung machte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 auch die Musikbranche. Keine Live-Auftritte hieß keine Einnahmen für viele Musikerinnen und Musiker.

Auch der Musiker und Produzent Martin Kilger hatte von März bis Juli 2020 wegen des allgemeinen Veranstaltungsverbots überhaupt kein Einkommen. In Baden-Württemberg musste er wegen der Schutzmaßnahmen fünf Auftritte absagen. Deshalb verklagte er das Bundesland auf Entschädigung für die entgangenen Einnahmen. Vor dem Bundesgerichtshof, dem obersten deutschen Zivilgericht hat er heute keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof sagt, es gibt für den Berufsmusiker keinen Anspruch auf Entschädigung. Die in den Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg vorgesehenen Veranstaltungsverbote seien rechtmäßig gewesen. Zwar waren die Verbote für den Kläger ein Eingriff in seine Rechte. Doch dieser Eingriff war angesichts der Gefahren der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 zum Schutz der Allgemeinheit gerechtfertigt.

Aktenzeichen: III ZR 54/22


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