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Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“

· 14.11.2023 · 21:44:27 ··· ··· Tuesday ·· 2 (2) phoenix
2022 hatte die Ampelkoalition Kredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie in einen Klimafonds umgewidmet. Die Union sieht darin einen Verstoß gegen die Schuldenbremse. Denn der Zweite Nachtragshaushalt erging nicht nur rückwirkend, mit ihm wurde auch die Möglichkeit verschoben, Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro aufzunehmen. Aus dem Topf zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden diese 60 Milliarden Euro nämlich nicht gebraucht. Und so entschied die Ampel-Koalition, das Geld für den Klimaschutz zu verwenden. Die Unionsfraktion im Bundestag sieht in dieser Verschiebung einen Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Schuldenbremse. Diese wurde 2011 eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass Bund und Länder bei normaler Wirtschaftslage keine neuen Schulden machen. Beim Bund ist dann nur noch eine Verschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2022 einen Eilantrag der Unionsfraktion abgelehnt, mit dem die Verwendung der 60 Milliarden Euro vorläufig eingeschränkt werden sollte - damit kurzfristig kein Geld im Bundeshaushalt fehlt. Gleichzeitig hatte Karlsruhe aber durchaus angedeutet, das Vorgehen der Ampel-Koalition kritisch zu sehen.

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