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Nur Schulden geerbt, was tun? | NDEEX

🎞️ · 27.03.2019 · 11:33:24 ··· MiTTwoch ⭐ 35 🎬 1865 📺 Erbrecht TV
🎬 · 27.03.2019 · 11:33:24 ··· MiTTwoch
😎 · 03.07.2024 · 15:40:29 ··· MiTTwoch
Sie haben Schulden geerbt? Wie Sie nun vorgehen sollten, erklärt Ihnen in diesem Video Andreas Wolff, Fachanwalt für Erbrecht in Mannheim.

Wenn ich Erbe geworden bin und ich weiß, der Nachlass ist hemmungslos überschuldet, dann schlage ich natürlich aus. Wenn ich den Nachlass oder die Erbschaft angenommen habe und stelle im Nachhinein fest, es liegt eine Überschuldung vor, weil beispielsweise noch Darlehen bestehen, dann kann ich die Annahme der Erbschaft noch anfechten. Auch dann bin ich aus der ganzen Sache raus und habe damit nichts zu tun. Problematisch sind die Fälle in denen so tröpfchenweise nach und nach immer wieder Forderungen eingehen und der Erbe gar nicht weiß, wird der Nachlass reichen oder wird er nicht reichen.

Beispielsweise ist eine Immobilie vorhanden und der Erbe weiß gar nicht, was ist die Immobilie denn letztlich wert wenn sie verkauft wird. Reicht das um alle Schulden zu decken? In dieser Situation stellt sich häufig die Angst ein, der Erbe müsse jetzt aus seinem eigenen Vermögen alle Schulden des Verstorbenen bezahlen. Dem ist nicht so. Die Gläubiger, also diejenigen, die Geld vom Verstorbenen zu bekommen haben werden durch den Tod nicht besser gestellt, allerdings dürfen sie auch nicht benachteiligt werden. Das heißt, ich darf nicht beispielsweise dem Nachbarn den ich kenne sein Geld voll bezahlen und dann einem anderen Gläubiger entgegenhalten, es tut mir leid, der Nachlass ist aufgebraucht, es ist nichts mehr vorhanden.

Ich muss mich also an verschiedene Regeln halten, damit ich selber nicht hafte. Eine Möglichkeit in dieser unsicheren Situation ist es eine Nachlassverwaltung zu veranlassen. In diesem Fall springt der Nachlassverwalter für den Erben ein, kümmert sich um die Regelung aller Schulden, verkauft alles was vorhanden ist. Wenn etwas übrig bleibt, bekommt es der Erbe, wenn nichts übrig bleibt, dann ist der Erbe so gestellt als hätte er ausgeschlagen und wenn nachträglich eine Überschuldung festgestellt wird, dann wird der Nachlassverwalter die Insolvenz beantragen. Der Erbe jedenfalls kann auf verschiedenen Wegen sicherstellen, dass er nicht haftet. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eigentlich gar nichts Werthaltiges im Nachlass ist, dann gibt es noch die sogenannte Dürftigkeitseinrede, die der Erbe den Gläubigern entgegenhalten kann.

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Erbe sich kümmert. Wichtig dabei ist, dass der Erbe gut beraten ist. Wir empfehlen daher dringend anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wenn sich herausstellt, dass der Nachlass möglicherweise mit hohen Schulden belastet ist.

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