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Wofür braucht man einen Erbschein? | NDEEX

🎞️ · 27.03.2019 · 14:30:41 ··· MiTTwoch ⭐ 50 🎬 5720 📺 Erbrecht TV
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In diesem Video erläutert Regina Daubenschüz, Fachanwältin für Erbrecht in Mannheim, wofür man eigentlich einen Erbschein benötigt.

Häufig wollen Mandanten wissen, wann denn nun endlich der Erbschein beantragt werden muss und sind dann überrascht, wenn ich ihnen rate die Erbsache ganz ohne Erbschein abzuwickeln. Wofür braucht man eigentlich einen Erbschein?

Wenn man geerbt hat gehört einem das Vermögen des Verstorbenen automatisch, man kann nur oft nicht darauf zugreifen. Kann beispielsweise kein Geld vom Konto des Verstorbenen abheben. Auch die Immobilien des Erblassers gehen automatisch mit dem Tod auf den Erben über. Es steht allerdings weiter der Verstorbene im Grundbuch das heißt, die Immobilien müssen auf den Erben umgeschrieben werden und das Grundbuch berichtigt werden.

Damit nun kein Kontoguthaben an den Falschen ausgezahlt wird und der Richtige ins Grundbuch eingetragen wird benötigt man einen Erbnachweis. Das heißt man muss nachweisen, dass man selbst und niemand anderes der rechtmäßige Erbe ist. Banken akzeptieren als Erbnachweis dreierlei: ein notarielles Testament, einen Erbschein oder ein sogenanntes Privattestament, das heißt ein Testament das Sie selbst verfasst haben. Das Grundbuchamt ist da viel strenger und akzeptiert nur den Erbschein oder ein notarielles Testament. Wenn Sie das vorlegen werden Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Das heißt, den Erbschein akzeptieren beide, damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Der Erbschein muss bei Gericht beantragt werden und das Erbscheinsverfahren kann sich lange hinziehen bis der Erbschein erteilt wird und es ist auch mit Kosten verbunden. Wenn Sie also für das Grundbuchamt gar keinen Erbschein benötigen, weil keine Immobilien im Nachlass sind, können Sie sich unter Umständen den Erbschein sparen. Dann können Sie Ihre Erbenstellung durch Vorlage eines einfachen Testaments nachweisen. Wenn der Verstorbene allerdings kein Testament hatte, dann führt am Erbschein kein Weg vorbei. Denn dann können Sie Ihre Erbenstellung ja gerade nicht durch Vorlage eines Testaments nachweisen.

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