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CORONA-KURSWECHSEL: IMPFPFLICHT "nicht ausgeschlossen und verfassungsrechtlich vorstellbar"

WELT Nachrichtensender
Die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus sorgt weiter für Diskussionen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bezeichnete sie gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstag) als "Ultima Ratio", die "nicht ausgeschlossen und verfassungsrechtlich vorstellbar" sei.

Der Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl erklärte, angesichts "extremen, manchmal sogar tödlichen Unterversorgungen anderer schwerer Erkrankungen" müsse das Selbstbestimmungsrecht zurückstehen. Die steigenden Infektionszahlen machten eine Impfpflicht kaum umgänglich, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dass das Versprechen politischer Entscheidungsträger, es werde keine Impfpflicht geben, nun möglicherweise gebrochen wird, führte er auch auf die "unabsehbare Dynamik dieser Pandemie" zurück. "Wenn sich Sachverhalte gravierend ändern, dann ändern sich möglicherweise auch die ethischen und politischen Konsequenzen."

Der Bielefelder Professor für Öffentliches Recht, Franz C. Mayer, erklärte, die Freiheit des Einzelnen ende da, "wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind - das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt". Sanktionen bei Verletzung einer Impfpflicht müssten verhältnismäßig sein, sagte er dem RND. Man werde sicher "niemanden mit Gewalt zwangsimpfen"; es sei jedoch nicht auszuschließen, dass Verweigerer ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis sagte den Zeitungen, eine allgemeine Impfpflicht sei "durchsetzbar" und "verhältnismäßig". Sie müsse aber auch geeignet sein. Eine Umsetzung würde demnach darin bestehen, Ungeimpfte zum Zu-Hause-Bleiben zu verpflichten. Ein Bußgeld reiche nicht.

Der Münsteraner Professor für Öffentliches Recht, Hinnerk Wißmann, sagte der "Welt", es sei zwar als besonderer Eingriff zu verstehen, "wenn der Staat jetzt auch noch die körperliche Integrität der Menschen beeinträchtigt". Eine Impflicht sei jedoch das mildere Mittel, "wenn die Alternative ist, den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen".

Sein Frankfurter Kollege Uwe Volkmann erklärte, die individuelle Eingriffstiefe einer Impfpflicht sei geringer als "die andernfalls erforderlichen gravierenden Freiheitseinschränkungen". Als Rechtspflicht komme eine Impfpflicht ohne die starke moralische Aufladung der jetzigen Ausgrenzungsstrategie aus.

Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Gesundheitsrecht an der Uni Regensburg, hält es demnach für ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht eine allgemeine Impfpflicht generell für unzulässig erklärt. Aktuell seien jedoch mildere Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft, was für die Verhältnismäßigkeit notwendig sei. Dagegen nannte sein Oldenburger Kollege Volker Boehme-Neßler eine Impfpflicht "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, solange es Möglichkeiten zur Kommunikation gibt".

Zuletzt hatten sich die Ministerpräsidenten von Bayern und Baden-Württemberg, Markus Söder (CSU) und Winfried Kretschmann (Grüne), für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ausgesprochen. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, diese Maßnahme würde auch den Schulbetrieb erleichtern.

#Impfpflicht #Corona #Impfen

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Video 2021 erstellt

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