Strafanzeige gegen Henriette Reker! §§ 240, 239 StGB
Gordon Pankalla Warum passiert hier nichts, liebe Justiz?!! Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht müssen endlich tätitg werden. Dann schauen wir was dabei rauskommt, aber gar nichts zumachen - da vermute ich inzwischen Rechtsbeugung - das sage ich so wie es ist.
Nötigung nach § 240 wegen der Ausgangssperre, aber auch wegen dem Tempo 30 in der Stadt Köln, hierfür gibt es KEINE Rechtsgrundlage, ebenso wie für die Ausgangssperre. Hier kommt auch eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB in Betracht.
Macht endlich was, man kann dem Rechtsbruch nicht weiter zuschauen. Was ist das für ein Land, wo Straftaten dann nicht verfolgt werden, wenn sie durch Politiker begangen werden. Reker wollte damals auch eine NULL COVID Politik verfolgen, wie in China. Friedliche Demonstraten wurden vom Rat der Stadt Köln als Rechtsradikale defamiert !!!
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