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SINSHEIM: Polizeibekannter 14-Jähriger soll 13-Jährigen getötet haben | WELT Dokument

· 25.02.2021 · 21:52:09 ··· ··· Thursday ·· 4 (4) WELT Nachrichtensender
Nach dem gewaltsamen Tod eines 13-Jährigen in Sinsheim bei Heidelberg wird ein wegen eines früheren Messerangriffs polizeibekannter 14-Jähriger verdächtigt. Er sollte am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt werden. Eine Obduktion soll die genaue Todesursache des Jungen klären. Die Ermittlungsbehörden und die Stadt kündigten für Donnerstagnachmittag (15.30 Uhr) eine Pressekonferenz an, um über erste Erkenntnisse nach den Ermittlungen im sozialen Umfeld von Opfer und mutmaßlichem Täter zu berichten. Die Beamten gehen davon aus, dass sich die beiden kannten. Dass eine weitere Person in den Fall involviert war, wurde weder bestätigt noch dementiert.

Der Sinsheimer Oberbürgermeister Jörg Albrecht (parteilos) zeigte sich bestürzt über die Tat. «Die Betroffenheit ist groß, das trifft einen Ort ins Mark», sagte der Rathauschef. In seinen neun Jahren an der Stadtspitze habe er so etwas Schlimmes noch nicht erlebt.

Der mutmaßliche Täter soll im November 2020 an einer Realschule im nahe gelegenen Östringen einen damals 13-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt hat. Der Angreifer kam nach der Pause in das Klassenzimmer seines Opfers und fügte ihm mehrere Stichverletzungen am Oberkörper zu. Der schwer verletzte Schüler wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Hintergrund soll ein monatelanger Streit der damaligen Siebtklässler gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt war der Angreifer noch nicht strafmündig.

Auch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind nach deutschem Recht nur «bedingt strafmündig». Für sie gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Strafrechtlich verantwortlich ist ein Jugendlicher zudem nur, «wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln». Wer also noch auf dem Niveau eines Kindes ist, kann nicht bestraft werden. Die Einschätzung trifft in der Regel ein Sachverständiger. Wer dagegen jünger ist als 14, gilt nach dem Gesetz als Kind und kann nicht belangt werden.

Im Sinsheimer Stadtteil Eschelbach, wo der Tatort liegt, saß der Schock tief: Ortsvorsteher Wolfgang Maier sagte, dass sein Telefon nicht stillgestanden habe. «Die Leute machen sich Sorgen.» Er fügte hinzu: «Wir sind ein kleines Dorf, es ist harmonisch, so soll es bleiben.» Oberbürgermeister Albrecht sagte mit Blick auf etwaige Befürchtungen von Eltern von Schülern oder Kita-Kindern: «Es gibt keinen Anlass, in Panik zu geraten.»

Der tote Jugendliche war am Mittwochnachmittag in einem Feldgebiet gefunden worden. Der 14-Jährige wurde in unmittelbarer Nähe des Fundorts festgenommen.

Aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) werden Eltern krimineller Kinder viel zu oft allein gelassen. Die Jugendämter verfügten nicht über genug qualifiziertes Personal, sagte der baden-württembergische DPolG-Landeschef Ralf Kusterer. Es fehle vor allem an erfahrenen Sozialarbeitern, die den psychischen Herausforderungen der Arbeit mit delinquenten Kindern und Jugendlichen gewachsen seien.

Etliche Täter hätten schon vor der bedingten Strafmündigkeit mit 14 Jahren eine Latte von Delikten auf dem Kerbholz. Viele Einrichtungen, in denen diese jungen Menschen unterkämen, ließen ihnen viele Freiheiten - dabei seien Strukturen viel wirksamer, betonte Kusterer. «Ich befürworte in solchen Fällen eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.» Dies diene nicht nur der Resozialisierung, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit. «Sollten die Gesetze das nicht zulassen, müssten sie in diesem Punkt angepasst werden.»

Auch wenn derartige Gewaltausbrüche selten vorkommen, erregen sie immer wieder Aufsehen: In Duisburg gestand ein damals 14-Jähriger im vergangenen Oktober, seine gleichaltrige Freundin getötet zu haben. Und im April vergangenen Jahres soll ein 17-Jähriger bei einem Streit an einer Bushaltestelle in Essen einen 14-Jährigen umgebracht haben - Tatwaffe war erneut ein Messer. Auch bei einem aktuellen Fall in Berlin ist ein 17-Jähriger mit einem Messer schwer verletzt worden. Zugestochen haben soll nach einem Streit ein 15-Jähriger.

Mögliche Ursachen für Jugendgewalt sind nach Ansicht der Polizei unter anderem das Erleben von Gewalt in der Familie als Mittel, um Konflikte zu lösen. Der Konsum entsprechender Medien, Perspektiv- und Orientierungslosigkeit könnten weitere Faktoren sein.

#sinsheim #eifersucht #14jaehriger

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