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Entlastungspaket III: 65.000.000.000 Euro

· 07.09.2022 · 13:42:12 ··· ··· Wednesday ·· 3 (3) LEXplanner (Diplom-Jurist Peter Dieng)
Das vom Koalitionsausschuss am 3.9.2022 beschlossene sog. Entlastungspaket III hat ein Entlastungsvolumen von 65 Mrd. Euro. Das Paket soll Bürgern helfen, die gestiegenen Preise zu verkraften, die mit der gegenwärtigen Wirtschafts- und Energiekrise einhergehen. Geplante Maßnahmen sind u.a.:

STROMPREISE: Einführung einer Strompreisbremse für den Basisverbrauch. Außerdem sollen bei Stromerzeugern krisenbedingte Zufallsgewinne abgeschöpft bzw. Erlösobergrenzen eingeführt werden.

RENTNER: Sie sollen zum 1.12.2022 eine Energiepauschale als Einmalzahlung von 300 Euro erhalten.

STUDENTEN/FACHSCHÜLER: Sie sollen wegen der hohen Energiekosten eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.

WOHNGELD: Bezieher von Wohngeld sollen wegen der gestiegenen Energiekosten eine Einmalzahlung von 415 Euro erhalten (Einpersonenhaushalt) bzw. 540 Euro (Zweipersonenhaushalt). Für weitere Personen: Je 100 Euro. Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 außerdem reformiert.

MIDI-JOBS: Die Grenze für Midi-Jobs soll zum 1. Januar 2023 auf 2000 Euro steigen. Midi-Jobs entlasten Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

EINKOMMENSTEUERTARIF: Die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif sollen so angepasst werden, dass inflationsbedingte verdeckte Steuererhöhungen (sog. "kalte Progression") verhindert werden

KINDERGELD: Mindestens für das erste und das zweite Kind soll das Kindergeld zum 1. Januar 2023 um 18 Euro steigen.

KINDERZUGSCHLAG: Die Obergrenze für den einkommensschwachen Familien zustehenden Kinderzuschlag soll zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro steigen.

STEUERFREIE BONUSZAHLUNGEN: Zum Ausgleich für gestiegene Kosten soll es Arbeitgebern erlaubt werden, ihren Arbeitnehmern einen Bonus von 3000 Euro steuerfrei zu zahlen.

UNTERNEHMENSHILFEN: Bereits bestehende Unternehmenshilfen werden verlängert bis 31.12.2022. Weitere Hilfsprogramme werden aufgelegt. Diverse KfW-Förderprogramme werden ausgeweitet.

SPITZENAUSGLEICH BEI DER STROM- UND ENERGIESTEUER: Der Spitzenausgleich wird um ein Jahr verlängert.

KURZARBEITERGELD: Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert.

PERSONENNAHVERKEHR: Zu dem Ende September ausgelaufenen 9-Euro-Monatsticket, das im Bahnverkehr bundesweit gültig war, soll es ein Nachfolgeangebot geben. Diskutiert werden Preismodelle zwischen 49 und 69 Euro.

GASTRONOMIE: Der vergünstigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen soll fortgelten

RENTENBEITRÄGE: Können ab 1. Januar 2023 steuerlich abgesetzt werden.

GASPREISE: Die Umsatzsteuer für Gas sinkt auf 7. Prozent. Die Regelung soll bis Ende März 2024 gelten.

HOMEOFFICEPAUSCHALE: Sie soll unbefristet gelten. Pro Tag können Werbungskosten von 5 Euro abgerechnet werden (höchstens 600 Euro im Jahr).

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20220903_Massnahmenpaket.pdf


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