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OMIKRON-VARIANTE: Genesen gilt nun nur noch drei Monate – "Sehr spontan" | WELT Interview

WELT Nachrichtensender
Die Corona-Variante Omikron breitet sich in Deutschland immer mehr aus - auch mit Folgen für Alltagsregelungen wie den Genesenenstatus. Als genesen gilt man nun nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer eigenen Infektion. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin. Wegen Omikron bestehe ein sehr viel größeres Risiko, dann bereits erneut zu erkranken oder Überträger zu sein. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Pläne für eine Impfpflicht als einzige Chance für ein Ende der grassierenden Pandemie in diesem Jahr. Zur Dämpfung der Omikron-Welle kommt aus Lauterbachs Sicht der Corona-Warn-App besondere Bedeutung zu.

Der Genesenenstatus:

Je mehr Menschen sich mit der ansteckenderen Omikron-Variante infizieren, desto mehr Genesene dürfte es bald auch geben. Festgelegt wurde nun eine kürzere Zeitspanne dafür, wie lange man als genesen gilt. «Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben», schrieb das RKI.

In Kraft trat die neue Vorgabe am Samstag. Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden - bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.

Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat am Freitag besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: «Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen». Und: «Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.» Das RKI erläuterte zugleich: «Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.» Der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kritisierte, Webseiten könnten auch gehackt werden und böten damit weit weniger Rechtssicherheit als ein Gesetz.

#omikron #genesen #rki

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