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MERKELS PLAN ENTSCHÄRFT: Einigung zu Bundes-Notbremse - Das müssen Sie jetzt wissen!

· 19.04.2021 · 16:15:01 ··· ··· Monday ·· 1 (1) WELT Nachrichtensender
MERKELS PLAN ENTSCHÄRFT: Einigung zu Bundes-Notbremse - Das müssen Sie jetzt wissen!

In zum Teil schwierigen Diskussionen haben die Fraktionen von Union und SPD zahlreiche Änderungen an der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse verabredet. Deutlich anders als vom Bundeskabinett vorgesehen sollen unter anderem die Ausgangssperre und die Vorschriften für Schulen gestaltet werden.

AUSGANGSSPERRE

Wie bisher geplant soll es in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 nächtliche Ausgangssperren bis 05.00 Uhr morgens geben - jedoch erst ab 22.00 statt ab 21.00 Uhr. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr bleibt zudem die "im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine" erlaubt, also zum Beispiel joggen ohne Begleitung. Bestehen bleiben für die ganze Nacht die bereits vorgesehenen Ausnahmen, etwa für den Weg zur oder von der Arbeit.

SCHULEN

Die vielfach als zu hoch kritisierte Schwelle für das Ende des Präsenzunterrichts in Schulen soll herabgesetzt werden. Schon ab einer Inzidenz von 100 soll Wechselunterricht vorgeschrieben werden, ab einem Wert von 165 wird nur noch Distanzunterricht erlaubt. Zuvor war lediglich vorgesehen, ab einer Inzidenz von 200 den Präsenzunterricht zu untersagen.

ARBEITSWELT

Die Homeofficepflicht, die bisher per Verordnung geregelt ist, soll nunmehr im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Demnach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten "im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten" anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Die Beschäftigten müssen dieses Angebot annehmen, "soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen". Die Vorgabe gilt unabhängig von der Inzidenz.

EINZELHANDEL

Bislang ist vorgesehen, dass der Einzelhandel bei einer Inzidenz über 100 schließen muss. Ausnahmen soll es nur für Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte geben. Nach den Koalitionsplänen soll jedoch bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 noch der Besuch aller anderen Einzelhandelsgeschäfte nach vorheriger Terminbuchung möglich sein. Voraussetzung für das Shoppen mit Termin ist unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz soll zudem "die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften" zulässig sein. 

KINDERSPORT

Bei Inzidenzen über 100 soll Sport laut der Kabinettsfassung in der Regel nur noch "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands" erlaubt. Geplant ist nun eine Ausnahme für Kinder unter 14: Sie sollen "in Gruppen von höchstens fünf Kindern" gemeinsam Sport treiben dürfen.

BEERDIGUNGEN

Die ab einer Inzidenz von 100 maximal erlaubte Teilnehmerzahl an Veranstaltungen "bei Todesfällen" wird von 15 auf 30 verdoppelt.

ZOOS

Bisher ist vorgesehen, dass Zoos und botanische Gärten ab einer Inzidenz von 100 schließen müssen. Die Koalitionsfraktionen wollen, dass die Außenbereiche solcher Einrichtungen weiter öffnen können, wenn "angemessene Schutz- und Hygienekonzepte" eingehalten werden. Außerdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorweisen.

FUSSPFLEGE

Analog zu den Frisören sollen Fußpfleger auch bei Inzidenzen über 100 am Kunden arbeiten dürfen. 

ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR

Zunächst war vorgesehen, dass nicht nur Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen müssen, sondern auch "das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt". Die Koalitionsfraktionen wollen, dass das Personal stattdessen auch eine OP-Maske verwenden kann.

VERORDNUNGEN

Rechtsverordnungen des Bundes für zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen sollen nur mit aktiver Zustimmung des Bundestags möglich sein - zuvor war geplant gewesen, dass nach Verstreichen einer bestimmten Frist die Zustimmung des Parlaments als erteilt gilt.

Explizit soll zudem die Bundesregierung ermächtigt werden, "Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten" zu erlassen für Menschen, "bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 auszugehen ist" - in erster Linie vollständig Geimpfte. Auch für Menschen mit negativem Corona-Test soll es Ausnahmen geben können.

LAUFZEIT

Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt - "längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021".

#merkel #notbremse #corona

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Video 2021 erstellt


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