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Schwangere möchte ein Erbe ausschlagen. DAS sollte beachtet werden!

· 26.03.2023 · 14:00:23 ··· ··· Sunday ·· 7 (0) RINCK Notare Rechtsanwälte Fachanwälte
Ein Erbe können Sie annehmen. Wenn Sie das jedoch nicht wollen, dann müssen Sie das Erbe ausschlagen. Ihre Kinder können dann als Erbe nachrücken. Das gilt auch dann, wenn Sie "noch" schwanger sind, das Kind also noch gar nicht geboren ist.

Weiteres Video zum Thema:

📺 Erbe richtig ausschlagen: Wann, wie und wo?
https://youtu.be/IeU94iIJpAo

📺 Ausgeschlagenes Erbe doch noch annehmen?
https://youtu.be/pnoNL2UOa_k

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Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.

Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.

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