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Doppelbesteuerungsabkommen: die Mogelpackung

· 17.11.2023 · 14:30:23 ··· ··· Friday ·· 5 (5) Anima Libera
Wir genießen innerhalb der EU unbeschränkte Reisefreiheit und können uns sogar dauerhaft niederlassen, wo wir wollen. Wir brauchen weder Aufenthalts- noch Arbeitserlaubnis. Das ist toll, und man sollte diese Chance nutzen.
Sobald es allerdings darum geht, als Ruheständler mit einer kleinen Rente in einem anderen Land leben zu wollen, kommt für so manchen das böse Erwachen.

Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland kann gestellt werden, wenn mindestens 90 % des Gesamteinkommens (In- und Ausland) in Deutschland der Besteuerung unterliegen oder die nicht in Deutschland zu versteuernden Einkünfte unter dem für denjenigen maßgeblichen Grundfreibetrag liegen. Für Neurentner (2023) sind das 10.908 Euro.

Meine anderen Videos zum Thema Auswandern:
https://youtu.be/9FyvFcUixxc
https://youtu.be/9MdoLknT6pw

Weitere Infos:
Doppelbesteuerungsabkommen (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen
Wohnsitz im Ausland: Steuerfalle für Rentner
https://rentenbescheid24.de/vorsicht-steuerfalle-deutsche-rentner-im-ausland/
Wegzug ins Ausland beseitigt nicht zwingend Steuerpflicht
https://dr-rozanski.de/wegzug-ins-ausland-beseitigt-nicht-zwingend-steuerpflicht/
Hinweise zur Versteuerung bei Auslandswohnsitz
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Entgelt/Versteuerung_bei_Auslandswohnsitz.pdf?__blob=publicationFile&v=4


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