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AUS für VERBRENNER gefordert: Umweltverbände verklagen Autokonzerne auf mehr Klimaschutz

WELT Nachrichtensender
Frontalangriff auf deutsche Großkonzerne. Im Kampf ums Klima gehen Greenpeace und die deutsche Umwelthilft jetzt neue Wege – drohen Auto und Öl-Unternehmen mit Klagen. Sie wollen das Ende des Verbrenners und der Ölforderung.

Wenige Tage vor Beginn der Automesse IAA haben die beiden Umweltschutzorganisationen Greenpeace und DUH Klimaklagen gegen die Autobauer VW, Mercedes und BMW sowie den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea angekündigt. Diese Konzerne - stellvertretend für viele - müssten ihren klimagerechten Umbau "deutlich" beschleunigen, forderten die Organisationen am Freitag. Sie berufen sich auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: Daran seien auch große Unternehmen gebunden. 

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte im April geurteilt, dass künftige Generationen ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Die Umweltschützer machen nun gegenüber den Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend, wie Anwältin Roda Verheyen erläuterte. Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) knüpfen demnach auch an das Urteil eines niederländischen Gerichts vom Mai gegen den Ölkonzern Shell an, wonach Großunternehmen eine eigene Klimaverantwortung haben.

Konkret verschickten die Organisationen sogenannte "Anspruchsschreiben" an die Konzerne. Darin setzen sie den Autobauern eine Frist bis Ende Oktober und Wintershall Dea bis zum 20. September. Bis dahin sollen die Unternehmen verbindlich erklären, wie sie ihre Treibhausgasemissionen senken wollen. Tun sie das nicht, würden die schon vorbereiteten Klagen eingereicht. Kläger sind jeweils die Geschäftsführer der Organisationen sowie Clara Mayer von Fridays for Future (FFF). 

Anwältin Verheyen sagte: "Wir verlangen von den Autokonzernen einen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2030 und von Wintershall Dea den Ausstieg aus der Erschließung von neuen Öl-und Gasfeldern spätestens bis 2026." DUH und Greenpeace ließen von Fachleuten ausrechnen, wie hoch das jeweils verbleibende CO2-Budget der Unternehmen ist, das mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit dazu führen kann, dass das 1,5-Grad-Ziel bei der Begrenzung der Erderwärmung erreicht wird. Mehr dürften die Unternehmen nicht verbrauchen, entsprechend müssten sie die geforderten Maßnahmen umsetzen.  

"Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Mit diesem Satz sind wir zum Bundesverfassungsgericht gezogen und bestätigt worden", erklärte DUH-Anwalt Remo Klinger. Mit diesem Gedanken würden nun solche Unternehmen in die Verantwortung genommen, die für mehr CO2-Emissionen verantwortlich seien als ganze Länder.

Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser ergänzte: "Wir begreifen den Richterspruch aus Karlsruhe als Auftrag, den Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen auf allen Ebenen des Rechts schnell und wirksam durchzusetzen." Greenpeace und FFF-Aktivistin Mayer wollen gegen VW klagen, die DUH gegen BMW, Mercedes und Wintershall Dea.

#Klimaklage #Umweltschutz #Autos

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