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Cum-Ex-Geschäfte - Strafbarkeit und Ablauf 🔎🔍

🎞️ · 27.11.2019 · 18:53:57 ··· MiTTwoch ⭐ 11 🎬 1701 📺Kanzlei Fathieh
🎬 · 27.11.2019 · 18:53:57 ··· MiTTwoch
😎 · 03.07.2024 · 15:40:29 ··· MiTTwoch
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Fathieh zu Cum-Ex: Wie und wieso hat das funktioniert? Haben sich betroffene Investmentbanker wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht?

Hinweis vom 15.09.2021: Zwischenzeitlich hat der BGH entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte generell strafbar sind. Das Video bezieht sich auf die Sachlage vor dem BGH-Urteil. Informationen zu diesem Urteil finden Sie auf folgenden Unterseiten der Kanzlei Fathieh:
https://www.kanzlei-fathieh.de/cum-ex-urteil-bgh.html
https://www.kanzlei-fathieh.de/cum-ex-strafbarkeit.html

Ferner finden Sie Informationen zu dem BGH-Urteil vom 28.07.2021 in dem Rechtstipp der Kanzlei Fathieh auf der Plattform anwalt.de:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cum-ex-strafbarkeit-bgh-urteil-strafverteidiger-erklaert-192388.html

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Videos hatten gerade die ersten Strafverfahren wegen Cum-Ex Geschäften begonnen. Aus diesem Anlass erklärten die Strafverteidiger Fathieh und Dr. Opitz-Bonse unter Moderation ihrer studentischen Mitarbeiterin Thalea Dreke, dass bei dieser Form des Dividendenstrippings mindestens zwei Mal Kapitalertragssteuern durch Finanzämter erstattet wurden, obwohl diese nur einmal abgeführt wurden.

Durch dieses Vorgehen entstand den Steuerzahlern konservativen Schätzungen zufolge ein Schaden in Höhe von 7,2 Mrd. Euro.
Bei Cum-Ex Geschäften wurden Aktien mit (cum) Dividendenanspruch über einen Leerverkäufer veräußert und ohne (ex) Dividendenanspruch übereignet. Anwalt Fathieh erklärt im Video den genauen Ablauf. Mit Dividendenausschüttung ist präziser ausgedrückt der Dividendenstichtag gemeint. Dieser Stichtag ist in Deutschland in der Regel der Tag der Hauptversammlung.
Dr. Opitz-Bonse erläutert, dass dieses Vorgehen bis 2011 durch einen Systembruch bei Einbehaltung und Bescheinigung der Kapitalertragssteuer möglich war.
Die Frage der Legalität dieser Form des Dividendenstrippings ist Rechtsanwalt Fathieh zufolge hochumstritten.
Dennoch haben sich die beteiligten Investmentbanker nach Ansicht von Herrn Dr. Opitz-Bonse in der Regel nicht wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht, da ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliege.
Abschließend raten die Anwälte Fathieh dazu, sich aus verteidigungstaktischen Gründen bereits frühzeitig anwaltlich erstberaten zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie außer im Video auf der Website der Kanzlei Fathieh:
Zu Cum-Ex-Geschäften unter:
https://www.kanzlei-fathieh.de/cum-ex-strafverfahren.html
https://www.kanzlei-fathieh.de/cum-ex-strafbarkeit.html
Zum Steuerstrafrecht unter:
https://www.kanzlei-fathieh.de/Steuerstrafrecht-und-Steuerstrafverteidigung.html

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 979920
Fax: 06221 979999
E-Mail: info@Kanzlei-fathieh.de
Website: https://www.kanzlei-fathieh.de

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