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TIERGARTENMORD: Baerbock weist russische Botschaftsmitarbeiter aus – Drohung aus Moskau | WELT Thema
WELT Nachrichtensender Das Mordurteil gegen einen Russen in Berlin stürzt die ohnehin schon schwer angeschlagenen deutsch-russischen Beziehungen noch tiefer in die Krise. Das Berliner Kammergericht verurteilte den Angeklagten zu lebenslanger Haft - und sprach von «Staatsterrorismus». Der russische Botschafter kündigte Konsequenzen an. Außenministerin Baerbock zog bereits welche: sie erklärte zwei Botschaftsmitarbeiter zu «unerwünschten Personen».
Nach dem Urteil zum Tiergarten-Mord weist die Bundesregierung zwei russische Diplomaten aus. Das zuständige Gericht habe festgestellt, dass der Mord "im Auftrag von staatlichen Stellen" Russlands verübt wurde, sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch. Dies sei "eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität" Deutschlands. "Zwei Angehörige des diplomatischen Personals der russischen Botschaft" würden deshalb "zu unerwünschten Personen" erklärt. Moskau kritisierte das Vorgehen und kündigte eine Reaktion an.
Das Berliner Kammergericht hatte am Mittwochvormittag einen russischen Staatsbürger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er erschoss demnach im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin. Den Auftrag erhielt er laut Gericht von staatlichen russischen Stellen.
Diese hätten den Angeklagten Vadim K. angewiesen, das Opfer als Vergeltungsmaßnahme zu "liquidieren", sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi. Das Gericht erkannte zusätzlich zu einer Verurteilung wegen Mordes auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung forderte Freispruch.
Bei dem Opfer handelt es sich um einen tschetschenischstämmigen Georgier, der nach Darstellung des Gerichts früher als Kommandeur einer Einheit während des zweiten Tschetschenienkriegs zwischen 2000 und 2004 gegen Russland kämpfte und daher von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind und "Terrorist" eingestuft wurde.
Der Angeklagte K. war den Richtern zufolge Teil des russischen Sicherheitsapparats. Ob er, wie von der Bundesanwaltschaft angenommen, Oberst des russischen Geheimdiensts FSB war, konnte in dem Verfahren nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden.
Nach Überzeugung der Richter wurde das Verbrechen "akribisch" durch in Berlin stationierte Helfer vorbereitet. Diese hätten das Opfer zuvor ausgespäht und dem Angeklagten das Fahrrad sowie Ersatzkleidung für die Flucht besorgt, sagte Arnoldi. Auch die Pistole habe K. wahrscheinlich erst in Berlin erhalten. Zuvor war er laut Feststellungen des Gerichts von Moskau aus über Paris und Warschau in die deutsche Hauptstadt gereist.
Baerbock zufolge wurde nach dem Urteil der russische Botschafter durch das Auswärtige Amt einbestellt. Ihm wurde dabei die Ausweisung der zwei Diplomaten mitgeteilt.
"Berlins unfreundliche Akte werden nicht ohne angemessene Antwort bleiben", schrieb daraufhin eine Sprecherin des russischen Außenministeriums im Messenger-Dienst Telegram. Es werde "dazu in naher Zukunft eine Erklärung abgegeben". Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, hatte das Urteil schon vor der Berliner Ankündigung der Diplomatenausweisung als "politisch motiviert" kritisiert.
Baerbock verwies auch auf ein Telefonat mit ihrem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow am Dienstag. Sie habe dabei "bekräftigt, dass wir einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wollen und brauchen - in unser beider Interesse", sagte Baerbock. "Dies muss auf dem Boden des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts stattfinden. Es ganz klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasten."
#russland #auftragsmord #berlin
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