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Entlastungspaket III: Arbeitnehmer

· 07.09.2022 · 11:29:49 ··· ··· Wednesday ·· 3 (3) LEXplanner (Diplom-Jurist Peter Dieng)
Mehrere Maßnahmen, die Arbeitnehmer entlasten sollen, enthält das am 3.9.2022 vom Koalitionsausschluss beschlossene sog. Entlastungspaket III. So soll die Homeofficepauschale künftig unbefristet gelten. Im Homeoffice sind Werbungskostenabzüge von 5 Euro pro Tag (maximal 600 Euro pro Jahr) möglich. Rentenbeiträge sind bereits ab 1. Januar 2023 steuerlich absetzbar. Arbeitgeber können nach den Plänen der Bundesregierung ihren Arbeitnehmern zum Ausgleich von Preissteigerungen künftig einen Bonus von 3000 Euro steuerfrei auszahlen. Um zu verhindern, dass die Inflation zu verdeckten Steuererhöhungen führt ("kalte Progression"), sollen die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer entsprechend angepasst werden. Die Grenze für sog. Midi-Jobs, soll zum 1. Januar 2023 auf 2000 Euro steigen (Hintergrund: Midi-Jobs entlasten Arbeitnehmer bei Sozialversicherungsbeiträgen). https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20220903_Massnahmenpaket.pdf

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