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Inflationsausgleichsgesetz - Eckpunktepapier vom 10.8.2022

· 10.08.2022 · 20:48:48 ··· ··· Wednesday ·· 3 (3) LEXplanner (Diplom-Jurist Peter Dieng)
Mit einem höheren Grund- und Kinderfreibetrag will das Bundesfinanzministerium die Folgen der Inflation u.a. abfedern. Außerdem soll der Spitzensteuersatz nicht mehr so früh greifen, das Kindergeld erhöht und der Unterhaltshöchstbetrag angehoben werden. Das geht aus einem Eckpunktepapier zum geplanten Inflationsausgleichsgesetz hervor, das Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am 10.8.2022 vorgestellt hat (https://www.youtube.com/watch?v=cfCQtshMKxA).

Die wichtigsten Änderungspläne im Überblick:

Grundfreibetrag:
Soll 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro
und 2024 um weitere 300 Euro auf 
10.932 Euro steigen.

Spitzensteuersatz:
Soll 2023 nicht mehr ab 58.597, sondern erst ab 61.972 Euro und
2024 erst ab 63.515 Euro greifen.

Kinderfreibetrag:
Soll schrittweise für jedes Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden. Zum 1.1.2024 soll der Freibetrag schließlich bei 2.994 Euro liegen.

Kindergeld:
Soll 2023 bis 2024 schrittweise erhöht werden und ab 1.1.2024 monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro betragen.

Unterhaltshöchstbetrag:
Wird für 2022 von 9.984 Euro auf
10.347 Euro angehoben.   

Das Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum geplanten Inflationsausgleichsgesetz ist auf der Homepage des BMF abrufbar.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Schlaglichter/Entlastungen/eckpunkte-inflationsausgleichsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=12


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