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Erbrecht & Scheidung | NDEEX

· 27.03.2019 · 13:33:11 ··· MiTTwoch ⭐ 3 🎬 576 📺 Erbrecht TV
Wer sich scheiden lässt möchte in der Regel nicht, dass der geschiedene Ehepartner noch irgendetwas von einem erbt. Wie ist das mit dem Erbrecht des Ehepartners? Regaina Daubenschüz, Fachanwältin für Erbrecht in Mannheim, klärt Sie auf und gibt Ihnen nützliche Tipps.

Der Ehepartner hat, einfach weil er der Ehepartner ist ein gesetzliches Erbrecht. Sie können ihn auch schon während der Ehe oder während des Scheidungsverfahrens enterben. Sein Pflichtteilsrecht verbleibt ihm aber in diesem Fall. Erst wenn der Scheidungsantrag schon gestellt ist und die Scheidung soweit ist, dass die Ehe geschieden werden kann, entfällt das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht des Ehepartners.

Wenn es sogar ein Testament gibt oder einen Erbvertrag das den Ehepartner begünstigt, dann geht das Gesetz davon aus, dass das im Fall der Scheidung nicht mehr weiter fort gilt. Davon wird aber manchmal eine Ausnahme gemacht, wenn davon auszugehen ist, dass derjenige der das Testament verfasst hat wollte, dass es auch für den Fall der Scheidung weiter gilt.

Wenn Sie da sichergehen wollen, sollten Sie das Testament auf jeden Fall wiederrufen oder vom Erbvertrag zurücktreten. Wenn Sie also nun das Erbrecht des Ehepartners beseitigt haben auf die eine oder auf die andere Weise, dann muss man trotzdem noch vorsichtig sein, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Gehen wir von dem Fall aus, dass ein geschiedenes Ehepaar ein gemeinsames Kind hat. Der Vater verstirbt, da die geschiedene Ehefrau kein Erbrecht mehr nach ihm hat, wird das Kind Alleinerbe seines Vaters. Wenn daraufhin das Kind stirbt, erbt seine Mutter alles. Das heißt, die geschiedene Ehefrau, die Ex-Ehefrau hat über den Umweg über das Kind das gesamte Vermögen des Mannes geerbt.

Das können Sie verhindern indem Sie ein speziell auf diesen Fall zugeschnittenes Testament erstellen. Dazu sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, am besten von einem Fachanwalt für Erbrecht.

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