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Unfall, fiktive Abrechnung der Reparaturkosten 🔎🔍

🎞️ · 27.11.2023 · 16:06:35 ··· Montag ⭐ 6 🎬 448 📺PS/Rechtsanwälte für Verkehrsrecht
🎬 · 27.11.2023 · 16:06:35 ··· Montag
👓 · 29.09.2024 · 03:01:45 ··· Sonntag
Ihr hattet einen Unfall, seid nicht Schuld, ihr habt ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, in diesem Gutachten steht, die Reparaturkosten liegen bei € 5.000,-.
Jetzt bekommt Ihr ein Abrechnungsschreiben der Versicherung und seid ganz erstaunt, die Versicherung zahlt nicht € 5.000, sondern € 3100,-. Diesem Abrechnungsschreiben ist dann ein Prüfbericht beigfügt, aus dem sich ergeben soll, dass die Reparatur in einer von der Versicherung benannten Werkstatt, nicht € 4201,68, sondern € 3.100,. kostet.
Ihr fragt euch jetzt, wie kommt die Versicherung von € 5000 auf € 4201,65 und dann audf € 3.100 und noch wichtiger, ist die Abrechnung richtig?
Zunächst muss man wissen, dass bei einer fiktiven Abrechnung, also ohne Vorlage einer Reparaturrechnung nur die Nettoreparaturkosten zu zahlen sind. So werden aus € 5.000 € 4201,68.
Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht immer in einer Markenwerkstatt gepflegt, darf die Versicherung auf eine andere Werkstatt verweisen, in der eine Reparatur auch fachgerecht zu einem günstigeren Preis möglich wäre.
Das solltet Ihr überprüfen, in dem Ihr bei der genannten Werkstatt mal anrufen und nach den Preisen fragt.

Wenn Euer Fahrzeug jünger als drei Jahre ist , ist solch ein Verweis auf eine andere Werkstatt unzulässig. Ist Euer Fahrzeug älter als drei Jahre, aber immer in einer Markenwerkstatt gewartet / repariert worden, solltet Ihr der Versicherung entsprechende Nachweise vorlegen.
In beiden Fällen: jünger als drei Jahre und / oder immer in einer Markenwerkstatt gewartet, solltet Ihr die Versicherung zur vollständigen Zahlung auffordern.

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Weitere Infos finden Sie auf unserer Webseite: https://www.ps-verkehrsrecht.de
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Die Rechtsanwaltskanzlei PS/Rechtsanwälte stellt sich vor. Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Preuss und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ingo Sartor bieten Einblick in die Anwaltskanzlei PS/Rechtsanwälte aus Dortmund.

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Ihr Anwalt für Verkehrsrecht,
Matthias Preuss

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