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Tod des Mieters oder Vermieters: Es ist kompliziert!

· 15.01.2023 · 15:00:07 ··· ··· Sunday ·· 7 (0) RINCK Notare Rechtsanwälte Fachanwälte
Wie ist die Situation, wenn der Mieter oder der Vermieter verstirbt? Endet der Mietvertrag damit automatisch? Was ist z.B. mit einem Ehepartner oder einer Lebensgefährtin des Mieters? Kann diese den Mietvertrag fortsetzen? Muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden?

Sie müssen schnell handeln, da FRISTEN gelten.

ÜBERSICHT

0:00 Viele Fragen
1:04 Einleitung: Was gilt beim Tod des Mieters?
2:00 Grundsätzliches beim Tod des Mieters
3:32 Was ist mit Ehepartner, Kind oder Lebensgefährtin?
5:26 Gemeinsamer Mietvertrag
6:33 Wohngemeinschaft
7:15 Kann Vermieter kündigen, z.B. dem Ehepartner des Mieters?
8:34 Vermieter ist verstorben. Was ändert sich?
8:58 Neuer Mietvertrag?
9:38 Fazit: Auf die Fristen achten!

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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.

Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.

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#Erbrecht


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