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Rettung bei schlecht formulierten Testamenten: ein quotenloser Erbschein! Der Erbrechtsprofi erklärt

· 24.06.2021 · 16:01:02 ··· ··· Thursday ·· 4 (4) GP Jura Channel
Viele selbst formulierte Testament legen nicht exakt fest, wer mit welcher Quote Miterbe werden soll. Erbrechtsanwälte nennen solche letztwilligen Verfügungen "Verteilertestamente", weil der Ersteller im Text sofort anfängt, konkrete Vermögensgegenstände zu verteilen, statt erst einmal zu sagen, wer denn überhaupt zu welchen Quoten Erbe wird. Das ist schlecht, weil das Nachlassgericht dann nicht weiß, wie es den Erbschein ausstellen soll.

Seit 2015 gibt es im Gesetz daher nun die Möglichkeit, einen sogenannten "Quotenlosen Erbschein" zu beantragen. Der lässt die Frage dann einfach offen. Das bringt natürlich nur dann etwas, wenn die Erben untereinander nicht zerstritten sind. Verstehen sich die Erben aber und können diese sich einvernehmlich auf eine Verteilung der Erbmasse verständigen, ohne dass das Gericht die Quoten "offiziell" festlegen muss, dann löst ein solcher quotenloser Erbschein viele Probleme.

Die rechtlichen Details erklären wir ausführlich in diesem Blogbeitrag:
https://www.cross-channel-lawyers.de/praxistipp-fur-erbrechtsanwalte-der-quotenlose-erbschein-lost-manches-problem/

Und für die Jura-Profis, hier eine Fundstelle zu einem Fachbeitrag: NJW 2021, 1136 (Heft 16)

Mehr über uns, die Macher des GP Jura Channel, finden Sie auf der Kanzleiwebsite und unseren Blogs:

https://www.grafpartner.com/
https://www.rechthaber.com/
https://www.cross-channel-lawyers.de/


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