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NEUE CORONA-REGELN IN DEUTSCHLAND: Lockerungen für Geimpfte und Genesene! Was Sie nun wissen müssen

WELT Nachrichtensender
NEUE CORONA-REGELN IN DEUTSCHLAND: Lockerungen für Geimpfte und Genesene! Was Sie nun wissen müssen

Einige Bundesländer haben weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Das 2G-Modell wird vielerorts ausgeweitet und geht mit Erleichterungen für Geimpfte und Genesene einher. Von bundesweit einheitlichen Maßnahmen ist man jedoch weit entfernt.

In Hamburg können Fußballstadien ab dem kommenden Wochenende unter 2G-Bedingungen wieder bis zum letzten Platz besetzt werden. Auch in den Clubs dürfen Geimpfte und Genesene ab Samstag wieder ohne Maske und abstandslos tanzen, wie die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag sagte. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Eindämmungsverordnung, in der die Maskenpflicht und die Kapazitätsgrenzen unter 2G-Bedingungen wegfallen, sei derzeit in Arbeit und werde rechtzeitig zum Samstag, 0.00 Uhr, in Kraft treten. Auch Kultureinrichtungen würden davon profitieren.

Ferner beschloss der Senat, dass 12- bis 17-Jährige Ungeimpfte «bis auf weiteres» an 2G-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Bisher galt dafür eine Übergangsfrist von sechs Wochen. Die neue Verordnung soll bis zum 23. Oktober gelten.

Am Dienstag ist in Hannover eine überarbeitete Corona-Verordnung für Niedersachsen vorgestellt worden. In einigen Bereichen könnte der Alltag für ungeimpfte Menschen bereits in den kommenden Tagen schwieriger werden.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung lockert die Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche im Sport- und Kulturbereich. Die aktuell geltende Höchstgrenze von maximal 25 Personen in Warnstufe 1, die nicht geimpft oder genesen sind, wird im Bereich des Amateur- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche übergangsweise auch in den Warnstufen 2 und 3 nicht weiter eingeschränkt. Das teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

Konkret bedeute dies, das unabhängig von der Warnstufe stets bis zu 25 «nicht-immunisierte» und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an genesenen, geimpften oder «diesen gleichgestellten» Kinder und Jugendliche teilnehmen können. Voraussetzung ist, die Gruppe besteht aus Mädchen und Jungen bis einschließlich 17 Jahren.

Als gleichgestellt gelten demnach Kinder bis einschließlich elf Jahren. Zudem entfalle für Veranstaltungen im Freien die bislang geltende Vorausbuchungspflicht, hieß es. Diese Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung gelte neben dem Sport auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des außerschulischen Musik- und Kunstunterrichts sowie für Angebote der Breiten- und Laienkultur. Die Anpassung tritt nach Angaben des Gesundheitsministeriums sofort in Kraft und ist zunächst bis zum 30. November befristet.

#corona #covid19 #lockerungen

Wo ab wann was gilt. Nadine Jantz berichtet.

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Video 2021 erstellt I news

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