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Cum-Ex-Fahndung läuft, Kommentar zum ersten Urteil 2020

· 08.11.2020 · 13:04:12 ··· ··· Sunday ·· 7 (0) mokdokus
"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" ...
Dennoch konnte das Gericht die Argumente der Cum-Ex-Branche nicht teilen.
Strafmildernd wurde die Kronzeugenregelung angewandt, wonach bei tätiger Mithilfe und Aufklärung der Umstände in beachtlichen Umfang Strafnachlass gewährt werden kann ...
Und so führte die Mitwirkung der beiden Geständigen eher zu milden Bewährungsstrafen ...
In Deutschland laufen Ermittlungsverfahren gegen beteiligte an Cum-Ex-Geschäften, insgesamt mehr als 500 Aktienhändler, Manager, Investoren, Berater und Anwälte.

Fahndung läuft - Haftbefehl gegen "Mister Cum-Ex"
Stand: 04.11.2020 18:00 Uhr
Der Steueranwalt Hanno Berger ist bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Das Landgericht Wiesbaden hat nach Informationen von WDR und SZ einen entsprechenden Haftbefehl erlassen.
Von Massimo Bognanni, WDR

Fast acht Jahre, nachdem sich Steueranwalt Hanno Berger in die Schweiz abgesetzt hat, liegt nun ein Haftbefehl gegen eine der mutmaßlichen Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal vor. Das Landgericht Wiesbaden bezweifelt, wie WDR und "Süddeutsche Zeitung" (SZ) erfuhren, dass sich Berger dem Gerichtsprozess stellen werde, der Ende Januar 2021 beginnen soll.

Nun ist der 69-Jährige bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Ein internationaler Haftbefehl dürfte folgen - ebenso wie ein Auslieferungsantrag an die Schweiz. Das Landgericht Wiesbaden ließ eine Anfrage hierzu unbeantwortet. Zurückhaltend zeigte sich auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Man äußere sich grundsätzlich nicht zu "laufenden Ermittlungs- oder Fahndungsmaßnahmen".
Anwalt sieht keine Haftgründe

Mitteilungsfreudiger war indes Bergers Anwalt Kai Schaffelhuber, der von einem Haftbefehl allerdings nichts weiß. Es sei abwegig, erklärte der Jurist, dass sich sein Mandant einem Verfahren in Deutschland nicht stellen werde. "Herr Berger hat bisher keinen Zweifel daran gelassen, dass er dann nach Deutschland kommt."

Das Landgericht Wiesbaden sieht das offenbar anders. Grund dafür könnte eine Erfahrung aus den vergangenen Wochen sein. Ursprünglich wollte das Gericht die Hauptverhandlung gegen Berger und fünf weitere Angeklagte schon im Oktober starten. Doch Berger, der jahrelang versichert hatte, sich einer Hauptverhandlung stellen zu wollen, meldete sich vorher ab - aus "gesundheitlichen Gründen". Der Bitte des Gerichts, sich von einem Arzt in Deutschland untersuchen zu lassen, kam er ebenfalls nicht nach.
Weiter im Text ...
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/haftbefehl-berger-cum-ex-101.html


Video aus tagesschau vom 18.03.2020 23:16 Uhr

Massimo Bognanni, WDR, kommentiert das Urteil im ersten Cum-Ex-Prozess
https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-676613.html


· 30.09.2022 · 21:59:18 ···
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