Ermittlungsverfahren Zollstrafrecht | Hilfe | Anwalt 🔎🔍
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📺Kanzlei Fathieh
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Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg berichtet im Video was nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Bereich des Zollstrafrechts zu tun ist. Aufgenommen wurde dieses Video am 22. August 2017.
Rechtsanwalt Fathieh berichtet im Video, dass Sie sofort, wenn Ihnen eröffnet worden ist, dass gegen Sie ein Zollstrafverfahren eingeleitet worden ist, die Aussage verweigern und einen Verteidiger mandatieren sollten. Anwalt Fathieh legt im Video dar, dass in Strafverfahren und daher auch in einem zollstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Beschuldigte das Recht haben die Aussage zu verweigern.
Wenn Beschuldigte sich erstmals in der Hauptverhandlung nach erfolgter Akteneinsicht in der Sache einlassen, darf dies nicht nachteilig gewertet werden. Dies gelte zumindest dann, wenn vollständig zum Tatvorwurf geschwiegen werde.
Im Video berichtet Rechtsanwalt Fathieh auch, dass Ermittlungsbehörden im Bereich des Zollstrafrechtes die Zollfahndungsämter, die Hauptzollämter, das Zollkriminalamt und abhängig von der Konstellation des Falles die Staatsanwaltschaft sein können. Zollstraftaten sind die Zollhinterziehung, der Bannbruch und die Steuerhehlerei, wie im Video berichtet wird.
Rechtsanwalt Fathieh teilt im Video unter anderem auch mit, dass in der juristischen Literatur berichtet werde, dass der Bannbruch zu den am wenigsten bekannten und beliebtesten Straftatbeständen gehört. Zahlreiche Verbringungsverbote, deren Zwecke sich sehr unterscheiden können, können eine Strafbarkeit wegen Bannbruchs zur Folge haben, wie Rechtsanwalt Fathieh im Video berichtet. Im Video wird auch mitgeteilt, dass sich wegen Bannbruchs auch strafbar machen kann, wer ein eingetragenes Kulturgut, also beispielsweise ein Bild ausführt. Es gibt viele Ausfuhr- Einfuhr-und Durchführverbote.
Außerdem informiert Rechtsanwalt Fathieh über die Möglichkeit der Selbstanzeige im Bereich des Zollstrafrechts. Betroffene, die sich wegen Zollhinterziehung strafbar gemacht haben, können eine Strafe oftmals abwenden, indem sie eine Selbstanzeige vornehmen. Diese sollte jedoch niemals ohne anwaltliche Hilfe in Angriff genommen werden.
Die Kanzlei Fathieh liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg, in der Nähe befindet sich der Bismarckplatz. Dies ist einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg. Die Kanzlei ist insbesondere über die Autobahn von Mannheim, Stuttgart Karlsruhe und Heilbronn aus kommend gut erreichbar.
Es gibt eine spezielle Unterseite der Kanzlei zum Zollstrafrecht:
https://www.heidelberg-strafrecht.de/zollstrafrecht.html
Das Zollstrafrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts, Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht gibt es auf den folgenden Unterseiten der Kanzlei Fathieh:
https://www.kanzlei-fathieh.de/Strafverteidigung-im-Wirtschaftsstrafrecht.html
und
https://www.heidelberg-strafrecht.de/Wirtschaftsstrafrecht.html
Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 / 97 99 20
Fax: 06221 / 97 99 99
Email: info@kanzlei-fathieh.de
Internet: www.kanzlei-fathieh.de
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