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Corona: Allgemeinverfügung für Magdeburg

· 04.11.2020 · 14:09:49 ··· ··· Wednesday ·· 3 (3) kulturmd
Maskenpflicht bei weniger als 1,5 m Abstand
Parallel zur geänderten 8. Eindämmungsverordnung des Landes gilt seit dem 2. Nov in Magdeburg eine Allgemeinverfügung. Diese untersetzt die Maßnahmen des Landes und gibt an, ab welchen Inzidenzwerten verschärfte Regeln gelten.

Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass überall dort im öffentlichen Raum, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, die Maskenpflicht greift. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld erhoben.

Das Bußgeld richtet sich nach dem Inzidenzwert:
50 Euro bei einem Wert von 35 Covid-19-Fällen auf 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen
ab 50 Fällen erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro.

Seit März haben sich 898 Magdeburger mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert.
Bis Ende August hatte man die Lage gut im Griff. Man konnte alle Infektionen nachvollziehen.
Die Infektionszahlen stiegen von 50 im September auf 471 im Oktober. Der stärkste Anstieg ist zum Ende Oktober zu verzeichnen. Eine Nachverfolgung ist daher fast nicht mehr möglich.

In sechs Schulen der Landeshauptstadt traten jeweils positive Fälle auf. Ebenso meldeten 16 Kitas vereinzelte Coronainfektionen.

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen bemüht sich das Gesundheitsamt darum, dass nur die betroffenen Klassen oder Gruppen in Quarantäne geschickt werden.

Eine Infektionskette von Kind zu Kind wurde bisher nicht beobachtet.
Weitere Informationen, wie mit positiv Getesteten in Schulen und Kitas umgegangen wird, gibt es online unter www.magdeburg.de/Handlungsleitfaden.


· 30.09.2022 · 21:59:18 ···
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