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Pro-palästinensische Parolen: Rechtslage bei Äußerungen am Arbeitsplatz

· 20.10.2023 · 15:01:36 ··· ··· Friday ·· 5 (5) tagesschau
Grundsätzlich ist Kritik an der Politik des Staates Israel möglich, ohne dass dadurch gleich arbeitsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen drohen würden. Das gleiche gilt für Sympathie- oder Mitleidsbekundungen für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, die unter den momentanen militärischen Aktionen Israels leidet.

Rechtlich relevant werden öffentliche Äußerungen aber jedenfalls dann, wenn sie schwere Straftaten gutheißen – oder zu Hass oder Gewalt aufstacheln. Generell gilt: Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass alle anderen diese Meinung auch gutheißen oder gar teilen müssen.

Mehr zum Thema:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/meinungsfreiheit-pro-palaestina-demos-100.html

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