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AfD-Verfahren in Münster: Einschätzung von Christoph Kehlbach

· 13.03.2024 · 19:50:39 ··· ··· Wednesday ·· 3 (3) phoenix
Fortsetzung Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster hat vorerst zwei Tage für die mündliche Verhandlung am 12. und 13. März angesetzt. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung des sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung sowie die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und der Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt. Klagegegner ist das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln. Dagegen richtet sich die Klage der Partei (AZ.: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

Das Gericht hat zwei Tage für die Verhandlung angesetzt. Am ersten Prozesstag am Dienstag verzögerte die AfD mit zahlreichen Beweis- und Befangenheitsanträgen sowie dem Wunsch, die Öffentlichkeit auszuschließen, den Beginn der mündlichen Verhandlung um rund vier Stunden. Ob es am Mittwoch ein Urteil geben wird oder neue Sitzungstermine gesucht werden müssen, war am Ende des ersten Verhandlungstags noch offen.

Eine aktuelle Einschätzung von Christoph Kehlbach (ARD-Rechtsredaktion)


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