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Achtung, Totalverlust! Stornofalle im Versicherungsvertrieb – OVB-Mitarbeiter leben von Provision...

· 25.08.2023 · 16:43:41 ··· ··· Friday ·· 5 (5) Handelsblatt
Die OVB lockt neue Mitarbeiter mit der Aussicht auf das große Geld. Doch stattdessen sollte Daniel Precht am Ende über 90.000 Euro zurückzahlen. Grund ist eine Klausel im Vertrag.


„Jetzt wirst Du mehrfacher Millionär!“ Dieser Gedanke packte Daniel Precht, als er vor einigen Jahren seinen Beruf als Animateur gegen den des Finanzberaters bei der OVB eintauschte. In dem Hotel, in dem er damals angestellt war, warb ihn ein OVB-Mitarbeiter für den Job an. Sein Ja zum Berufswechsel und der Traum vom großen Geld kosteten Daniel am Ende über 8000 Euro.

Das liegt an einer Regelung, die sich im Vertrag zwischen der OVB und ihren Mitarbeitern versteckt: der Stornohaftung. Handelsvertreter der OVB – so lautet die juristische Bezeichnung der Mitarbeiter in derartigen Strukturvertrieben – vertreiben Finanzprodukte wie Lebensversicherungen an Kunden. Für jeden abgeschlossenen Vertrag bekommen sie eine Provision. Kündigt der Kunde den Vertrag jedoch vor Ablauf einer gewissen Frist, muss der Handelsvertreter die Provision zurückzahlen.

Das Problem ist: Wer wie Daniel hauptberuflich für die OVB arbeitet, lebt in der Regel allein von diesen Provisionen – und damit von Vorschüssen, die erst nach Jahren wirklich verdient sind. Rücklagen bilden konnte Daniel kaum. Sein Erspartes für die Altersvorsorge fiel der Stornoregelung zum Opfer: „Es war wirklich existenziell, im Jugendjargon, stellenweise mega-, megakrass.“

Die ganze Geschichte – und vier weitere – gibt es von Montag bis Freitag bei Handelsblatt Today.


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