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11.01.24: Bauernproteste: Landesverwaltungsamt erlässt für den 12.01.2024 Allgemeinverfügung

· 11.01.2024 · 20:44:32 ··· ··· Thursday ·· 4 (4) kulturmd
Das Landesverwaltungsamt verbietet mit Allgemeinverfügung vom 11. Januar 2024 für Freitag, den 12. Januar 2024 alle unangemeldeten Versammlungen, die auf Autobahnen stattfinden sowie sämtliche unangemeldeten Blockaden an Anschlussstellen von Autobahnen. Dies gilt für das gesamte Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Die für den morgigen Tag angemeldete Blockadeaktion ist von dem Verbot nicht betroffen.
Die Verfügung ergeht im Rahmen der Proteste der Landwirte. Sie ist erforderlich, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie inadäquate Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden.

Hintergrund:
Das Versammlungsgesetz verbietet nicht von Gesetzes wegen die Durchführung unangemeldeter Versammlungen; hierfür bedarf es einer behördlichen Anordnung.
Wer trotz des Verbotes als Leiter oder Veranstalter unangemeldete Versammlungen durchführt, begeht nach § 25 VersammlG LSA eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Teilnahme an einer verbotswidrigen Versammlung stellt zudem nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 VersammlG LSA eine Ordnungswidrigkeit dar.


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